Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

104 Fünftes Buch. Drittes Kapitel. 
Und um so gefährlicher waren diese Kleinstaaten, als ihr 
Dasein sich in fast alle noch lebenskräftigen Wurzeln des 
germanischen Staates der Urzeit einsenkte. Während die 
königliche Gefolgschaft der Antrustionen im Laufe des 8. Jahr— 
hunderts zu Grunde ging, indem ihre mit Landgut ausgestatteten 
Mitglieder sich vom Königshofe zurückzogen!, erblühte an den 
grundherrlichen Höfen die neue Form der uralten Einrichtung, 
das Vassentum. Während die freien Unterthanen der Monarchie 
erbarmungslos decimiert wurden durch Mächte, denen die 
Centralgewalt vergebens zu widerstehen suchte, gingen die 
freien Hintersassen der Grundherren einer großen wirtschaft— 
lichen Blüte, einer schließlich doch befriedigenden Weite persön— 
licher und sozialer Bewegung entgegen und erlebten eine den 
Zeitumständen angemessene Rekonstruktion ihrer Heeres- und 
Gerichtspflicht. Stellt man sich vor, daß im Völkerschaftsstaat 
der Urzeit statt des kommunistischen Prinzips der Wirtschaft 
die Tendenzen der organisatorischen Naturalwirtschaft des 6. bis 
9. Jahrhunderts wirksam gewesen wären, so würde sich ein 
Wechsel der Dinge im Sinne der Grundherrschaft des 9. Jahr⸗ 
hunderts als natürlich ergeben. 
Eben in diesem spezifisch germanischen Charakter, in der 
Verwendung geschichtlicher Werksteine der nationalen Kultur für 
ihren Aufbau, lag die Stärke der Grundherrschaft, und so war 
es kein Zweifel, daß sie ihre Institutionen, vornehmlich den 
Seniorat und das Vassentum, dem großstaatlichen Leben auf— 
zwingen werde. Der Weg aber, auf dem dies geschah, war 
immerhin eigentümlicher Art. Er hing zusammen mit den 
ersten Nöten einer Neubegründung des Reiches unter den 
frühen Karlingen, vornehmlich mit dem Versuche Karl Martells, 
die reichen finanziellen Mittel der Kirche für den Wiederaufbau 
des Staates in Anspruch zu nehmen. Um ihn zu verstehen, 
bedarf es einer genaueren Betrachtung der Maßregeln Karl 
Martells. 
Vgl. Brunner in der Savigny⸗-Zeitschr. für Rechtsgeschichte, Germ. 
Abt. 9, 217. Schröder? 140f.
	        
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