104 Fünftes Buch. Drittes Kapitel.
Und um so gefährlicher waren diese Kleinstaaten, als ihr
Dasein sich in fast alle noch lebenskräftigen Wurzeln des
germanischen Staates der Urzeit einsenkte. Während die
königliche Gefolgschaft der Antrustionen im Laufe des 8. Jahr—
hunderts zu Grunde ging, indem ihre mit Landgut ausgestatteten
Mitglieder sich vom Königshofe zurückzogen!, erblühte an den
grundherrlichen Höfen die neue Form der uralten Einrichtung,
das Vassentum. Während die freien Unterthanen der Monarchie
erbarmungslos decimiert wurden durch Mächte, denen die
Centralgewalt vergebens zu widerstehen suchte, gingen die
freien Hintersassen der Grundherren einer großen wirtschaft—
lichen Blüte, einer schließlich doch befriedigenden Weite persön—
licher und sozialer Bewegung entgegen und erlebten eine den
Zeitumständen angemessene Rekonstruktion ihrer Heeres- und
Gerichtspflicht. Stellt man sich vor, daß im Völkerschaftsstaat
der Urzeit statt des kommunistischen Prinzips der Wirtschaft
die Tendenzen der organisatorischen Naturalwirtschaft des 6. bis
9. Jahrhunderts wirksam gewesen wären, so würde sich ein
Wechsel der Dinge im Sinne der Grundherrschaft des 9. Jahr⸗
hunderts als natürlich ergeben.
Eben in diesem spezifisch germanischen Charakter, in der
Verwendung geschichtlicher Werksteine der nationalen Kultur für
ihren Aufbau, lag die Stärke der Grundherrschaft, und so war
es kein Zweifel, daß sie ihre Institutionen, vornehmlich den
Seniorat und das Vassentum, dem großstaatlichen Leben auf—
zwingen werde. Der Weg aber, auf dem dies geschah, war
immerhin eigentümlicher Art. Er hing zusammen mit den
ersten Nöten einer Neubegründung des Reiches unter den
frühen Karlingen, vornehmlich mit dem Versuche Karl Martells,
die reichen finanziellen Mittel der Kirche für den Wiederaufbau
des Staates in Anspruch zu nehmen. Um ihn zu verstehen,
bedarf es einer genaueren Betrachtung der Maßregeln Karl
Martells.
Vgl. Brunner in der Savigny⸗-Zeitschr. für Rechtsgeschichte, Germ.
Abt. 9, 217. Schröder? 140f.