Full text: Holländische Wirtschaftsgeschichte

Steuerquoten zu entrichten. Auf Wunsch des Statthalters folgte 
man aber diesem Rat nicht‘). 
Gelegentlich wurden auch Stimmen laut, die den großen 
Handelsstädten eine höhere Steuerbelastung aufbürden wollten, 
weil sie dem Staate mehr verdankten als alle anderen Einwohner?). 
Ob diese Forderung berechtigt war, läßt sich schwer nachweisen. 
Schon oben wurden die hohen Anteile Amsterdams und Hollands 
an den Steuern erwähnt. Auch in der zweiten Hälfte des 18. Jahr- 
hunderts war der Anteil Hollands, das die größten und reichsten 
Städte besaß, noch sehr hoch. Um 1770 brachte allein Holland 
78 Millionen Gulden auf, die übrigen Provinzen 56 und das damals 
noch nicht als Provinz aufgenommene Drenthe ı Million. Von 
diesen 135 Millionen fielen auf Südholland 63 863 100 fl., auf Nord- 
holland 14 256 900 fl., also 81%/, bzw. 181, %, während es früher 
79% bzw. 20% % gewesen waren. Allerdings war mit 135 Millionen 
das damalige Gesamteinkommen der Republik nicht erschöpft. 
Es kamen noch eine Reihe von Einkünften der Provinzen und der 
Generaliteit hinzu, z. B. von der Ost- und Westindischen Kompanie, 
den geistlichen Gütern usw., insgesamt 109 Millionen, so daß das 
Gesamtjahreseinkommen der Republik sich damals auf etwa 244 
Mill. fl. belief?). Die Einkünfte der Republik aus den eigenen Pro- 
dukten, der Land-, Wasser- und Torfwirtschaft schätzte man auf 
kaum II Millionen. Alles andere schaffte der Handel, die Seefahrt, die 
Industrie herbei. Es war also doch zweifelhaft, ob es gerecht war, 
diese Berufsstände noch mehr zu beschweren ; es fehlte nicht an solchen, 
die in der hohen Steuerbelastung des Handels einen Grund für 
seinen Rückgang erblickten‘). Gerade der Landwirtschaft ging 
es seit der Mitte des 18. Jahrhunderts nicht schlecht; war sie auch 
hoch belastet®), so hatte sie doch den Vorteil, daß sie alles mit dem 
Gelde ihrer Abnehmer bezahlte; die Milchprodukte, Gartenge- 
wächse, die Viehzucht, der Torf brachten ihr viel ein, und ihr Risiko 
stand zurück hinter dem des Handels und der Seefahrt®). 
———_—_ 1) Blok, Gesch. v. h. ned. Volk, V, 323. 
2) SeErionne, S. 503%. 
°) De’ Koopman, 111236. 
*) So auch Büsch in Theor.-prakt. Darstell. d. Handlung, 5. Buch (Sämt!l. 
Werke, II, 74). 
5) Über die Besteuerung der Landwirtschaft vgl. oben S. 50ff. 
8) Serionne, S. 500f. 
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