Full text: Holländische Wirtschaftsgeschichte

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gezahlt wurde, um die Kosten des Krieges gegen Frankreich zu 
bestreiten. Sie bestand darin, daß von jedem Vermögen oder Ein- 
kommen unter 2000 fl, 1%, über 2000..fl...aber 2% oder. mehr. ge- 
zahlt wurde. Sie brachte in der Republik etwa 50 Mill. fl, ein?). 
Werfen wir nun einen Blick auf die Staatsschulden 
und ihre Verwaltung, so tritt uns hier eine fast noch 
größere Mannigfaltigkeit als im Steuerwesen entgegen. Von jeher 
hatte jede Provinz und jede Stadt ihre eigenen Schulden; sie waren 
aber verhältnismäßig unerheblich; 1554 hatte z. B. Holland, damals 
schon’ eine reiche Provinz, 47 000 {l. jährliche Rente zu zahlen ?). 
Mit der Losreißung von Spanien nahmen natürlich die Schulden 
zu; wir sahen schon, daß mit den laufenden Einnahmen die Aus- 
gaben nicht zu bestreiten waren. Die Schulden: steigerten sich 
begreiflicherweise in einer Zeit, da der Kredit des Jungen Staats- 
wesens noch gering war, und nahmen daher hohe Zinsen in An- 
spruch; man mußte 1583/84 Geld zu 10—12% aufnehmen?); 
nach dem Bericht des venetianischen Gesandten hat man zeit- 
weise 36% ‘zahlen müssen; Anfang des 17. Jahrhunderts erhielt 
man ‚Geld zu 20, 16, 12, zuletzt 6%): 
‚Daß die Niederlande in der ersten Zeit diese Schulden nicht 
allein im Inlande machen konnten, war selbstverständlich; das um 
seine Existenz kämpfende, teilweise vom Feind besetzte, noch nicht 
im Vollbesitz seiner wirtschaftlichen Erwerbs- und Ausdehnungs- 
möglichkeiten befindliche Land war auf auswärtige Hilfe ange- 
wiesen. Von den Bundesgenossen half nur Frankreich mit Geld- 
mitteln; mit England mußte 1599 ein Vertrag geschlossen werden, 
in dem sich die Generalstaaten zu einer Schuld von 800 000 £ be- 
kannten; davon mußten alljährlich 30 000 £ amortisiert werden; 
und England war ein sehr unbequemer Gläubiger®). Von den deut- 
l)ı Blok, Geschied. v. h. ned. Volk, VI, 2ı2; Leidsch Jaarboekje 1915, 
S.ı1r7dff.; Klerk de Reus,/S. 276; Sickenga,‚,S. 106, spricht von einer 
„liberale gift“ von 1751. Bei Gosses en J apikse, S. 302, heißt die Abgabe 
von 1747 eine „milde gift‘. Auch 1794 wurde zur Verteidigung des Landes für eine 
„liberale gift‘ gesammelt; sie brachte nicht viel ein (Honig, II, 243). 
2 Weeveringh, S.3. 
3. Metelerkamp 1,23: 
4) Blok,. Rel. Venet., S.. 53. 
°) van Dam van Isselt;, S 75; vgl. Fruin, Tien jaren, S. 126. 
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