Friedrich von Mecklenburg - Schwerin schloß 1766 das
Amsterdamer Haus R. & Th. de Smeth eine 4%-Anleihe
über 1050000 fl. ab?!); 1768 schloß das Haus G oll mit dem Fürsten
von Nassau-Saarbrücken eine Anleihe ab, deren Höhe
unbekannt ist?).
Am engsten waren die Niederlande mit dem Kaiser
finanziell verknüpft, nicht immer zu ihrem Vorteil. Bereits
seit 1659 war das’ Amsterdamer Haus Deutz im Besitz der
kaiserlichen Quecksilberfaktorei; seitdem bestanden
zwischen der, kaiserlichen Regierung und Deutz die Geschäfte
in Quecksilber aus dem ergiebigen Werk in Idria®). Wiederholt
leistete Deutz auf Quecksilber Vorschüsse; Amsterdam wurde
dadurch allmählich einer der ersten Märkte für diesen Artikel%).
Feste Anleihen, die sich auf ihn begründeten, erfolgten aber erst
Ende des Jahrhunderts; unter Garantie der Generalstaaten wurden
16.95 und 1698 zwei Anleihen von zusammen 2 350 000 fl. durch
Deutz aufgenommen; dafür wurde Quecksilber in Pfand ge-
geben®). Als 1701 noch ein großer Teil der Anleihen nicht zurück-
gezahlt war, suchte der Kaiser wieder eine ähnliche Anleihe gegen
Quecksilber in Amsterdam abzuschließen. Die Generalstaaten
machten zuerst Schwierigkeiten, diese Anleihe zu garantieren, zu-
mal gleichzeitig Schweden und Kurpfalz wegen Anleihen dort ver-
handelten. Erst um die Wende 1701/02 erfolgte die Garantie, und
es wurde auf 1 250 000 fl. zu 5% und rückzahlbar in 10—12 Jahren
abgeschlossen. Als Generalhypothek galten alle Güter und Ein-
künfte des Kaisers, als Spezialhypothek alles Quecksilber in Idria,
von dem bis zur völligen Tilgung der Schuld, wie bisher, jährlich
mindestens 800 Fässer zu 150 Pfund an Deutz in Amsterdam
zu liefern waren. Eine weitere Quecksilberanleihe zu 625 000 fl.
erfolgte 1704. Allmählich wurden solche Abschlüsse schwieriger;
die Generalstaaten gaben zwar ihre Zustimmung, doch verlangten
1) EVias, S. 800.
DE /iası Ss 1052.
Elias 1S: 1047 11.
) Vgl. Hitzinger, Das Quecksilber-Bergwerk Idria, S. 36, 65. Nament-
lich für die bedeutende Fabrikation von Zinnober in Amsterdam kam das Queck-
silber in Betracht.
5) v. Mensi, S. 343; auch für das Folgende; ferner Elias,a. a. O.,
S. 1046 ff.
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