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DEUTSCHLAND. — Finanzen.
fortwährend in den verschiedenen einzelnen Cassen der so mannichfach
gebildeten Aemter zerstreut und unbenützt umher liegen, während diese
Summen, wenn sie je in einer Anstalt vereinigt wären, dem grössten
Theile nach stets nutzbringend verwendet werden könnten.
Es ist eine sehr gewöhnliche Berechnung ; die Staatslasten belaufen
sich auf so viel, folglich treffen so viel Thaler auf jeden Kopf der Bevöl
kerung, Diese Methode führt zu irrigen Schlüssen. Es muss vor Allem
der Ertrag der homilnen (unter welchem Ausdrucke wir der Kürze wegen
das gesammte unmittelbare Staatseigenthum, also auch Staatsforsten und
Staatseisenbahnen begreifen) von den Lasten der Einwohner abgerechnet
werden; denn die Einkünfte aus dem unmittelbaren Eigenthume des
Staats bilden keine Last der Bürger; je mehr Domänen, desto geringer
müssen vielmehr die Lasten sein; blos zur Ergänzung der ur
sprünglich allein zur Deckung des Staatsbedarfs bestimmten — Domä
nen hat man Steuern eingeführt. *) Es scheint uns daher die Ausschei
dung der Staatseinkünfte nach drei Hauptkategorien gerechtfertigt : Do
mänen, indirecte Auflagen und directe Steuern. Dabei darf man aber
nicht (wie der sonst so verdienstvolle Reden gethan die Erträgnisse der
sog. Regalien, Hoheitsrechte und Monopolanstalten den Domänen bei
rechnen, Die daher rührenden Einkünfte sind vielmehr nichts Anderes
als indirecte Aufiagen, und zwar oft von der allerdrückendsten Art. Zu
rei>artiren bleiben demnach die indirecten Auflagen und die directen
Steuern, und auch diese berechnet man besser nach Haushaltungen
(»Familien«), als nach Köpfen, Man erhält damit einen richtigem
üeberblick der Grösse der Last ; denn nicht die Kinder, die verheirathe-
ten Frauen oder die Dienstboten entrichten die Steuern und Abgaben,
sondern das Familienhaupt ist es, welches dieselben in der Regel aufzu
bringen hat. Dabei müssen wir allerdings auf den bedeutenden Unter
schied in der Grösse der Haushaltungen aufmerksam machen. Während
bei der Zählung von 1858 jede derselben in Preussen durchschnittlich
4,82 Köpfe umfasste, zählte deren in Bayern jede nur 4, 1ÎL**).
Wenn man im Uebrigen berechnen will, wie viel Procentc vom ge-
sammten Staatsbedarfe auf einen einzelnen Ausgabeposten kommen (z.B.
auf Militär, Schuld, Hof), so kann nicht der Brutto-, sondern nur der
Ac¿¿obetrag des Staatsbedarfs als Massstab der Berechnung dienen. Die
*) Eine besondere Beachtung verdiente die Ermittlung des Werthes uud
Ertrages derjenigen Domänen, welche einst Napoleon in der unverantwort
lichsten Weise an vormals Reichsunmittelbare überliess ; Besitzungen die ur
sprünglich wesentlich zur Deckung der Landesbedürfnisse bestimmt waren und
nun diesem Zwecke durch einen Federstrich vollständig entzogen wurden
**) Es ist diese Erscheinung noch in anderer Hinsicht bemerkenswerth.
In,Deutschland hat sich die Ansicht sehr verbreitet: die Freiheit der Ansässig-
machung und Verheirathung führe zur leichtsinnigen Begründung von Fami
lien. Nun ist die Ansässigmachung in 1 reussen erleichtert, in Baverii erschwert;
man sollte also glauben die Bevölkerung sei im letzten in weniger, folglich
zahlreichere Familien zusammengedrängt. Die Wirklichkeit beweist dasGt^en-
theil, und dieses Gegentheil tritt auch in den einzelnen Provinzen Bayerns her
vor, wie denn z. B. in der Pfalz, bei voller Freiheit der Ansässigmachung, die
Haushaltung durchschnittlich 4,53 Individuen zählte, demnach 0,34 mehr als
im Gesammtstaate. Früher, ehe die zahlreichen AOswanderungen conscriptioiis-
pfiiehtiger Jünglinge aus der Pfalz stattfanden, war der Unterschied noch viel
grösser.