wenn sie in die Hände des Erzfeindes, Spanien, fielen!). So verknüpfte
sich mit der politischen Annäherung Englands an die Niederlande
doch sogleich der Gedanke der wirtschaftlichen Nebenbuhlerschaft
und ihrer Gefahren.
Es blieb auch nicht lange bei der Bewunderung. Bereits Ende
des 16. Jahrhunderts, als sich die ersten Anzeichen steigender Blüte
in den Niederlanden, die sich von den schweren Anfangs- Jahrzehnten
des Freiheitskampfes langsam erholten, kundgaben, wurden in
England Äußerungen des Mißtrauens und des Neides laut; in erster
Linie wies man hin auf die niederländische Fischerei und die Möglichkeit,
ja Notwendigkeit, ihr Abbruch zu tun, sie aus den englischen
Gewässern zu vertreiben und den Engländern allein zuzuwenden*®).
Daß dabei ein gutes Teil nationaler und insularer Abneigung gegen
die Niederlande mitspielte, war natürlich?). Die alten Ansprüche
Englands auf die Seeherrschaft in seinen Gewässern kamen wieder
zutage, Ansprüche, die lange Jahre und unter dem Druck der englischen
inneren Wirren geruht hatten, nun aber wieder auftauchten,
als ein junger, tatkräftiger Nebenbuhler sich allzu dreist der Sphäre
der englischen Küsten näherte. Die bekannte Schrift des Engländers
John Selden „Mare clausum“‘, die 1635 erschien und sich gegen
die von dem Niederländer Hugo de Groot 1609 veröffentlichte
Schrift ‚Mare liberum‘‘ wandte, offenbarte unzweideutig
die Ansprüche Englands. Diese forderten die unbedingte Seeherrschaft
für die Meeresgebiete um England von Kap Skagen bis Kap Finisterre;
im Norden waren die Shetlands Inseln und Island die Grenze; auch
die grönländischen Gewässer nahm England für sich in Anspruch, da
hier die Engländer die ersten Walfischfänger gewesen waren‘*).
Es blieb ferner nicht bei einer theoretischen und literarischen Inbesitznahme.
Nun war England allerdings durch das Vorgehen der niederländischen
Seemacht seit Ende des 16. Jahrhunderts schwer gereizt.
Um Spanien zur Nachgiebigkeit zu zwingen, hatten die Gene-)
Blok, Geschiedi .vi'h. ned. Volk, III, S. 340 f; * Leicester | nannte
damals Amsterdam ‚,the only towne for trafick in this part of Christendom‘‘ (Elias,
Regenten-Patriciaat, S. 209).
2) Muller, Mare clausum, S. 37 ff.
®) Muller, S."44;
"Muller, S. uff. 24;