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dings nicht die Blüte erreicht, wenn nicht bald nach 1750 der Amster-
damer Bankier Willem Gideon Deutz, der zugleich Bürger-
meister war, mit seinem Kredit eingesprungen wärel). Die Unsoli-
dität, die mit der Plantagenwirtschaft verbunden war, und nicht
nur in Surinam, galt den Zeitgenossen aber als etwas Selbstverständ-
liches, und man hegte keine Bedenken, als 1751 sich die Stadt Amster-
dam mit 30 000 fl. an dem Deutz schen Plan, der Kolonie zu
helfen, beteiligte?). Auf Grund dieser Anleihe, die etwa 4 Milli.
betrug, erhielt Deutz Hypotheken auf die Plantagen, doch zu
höchstens °/; des Schätzungswertes. Da die Plantagen meist stark
beschwert waren, diente das Geld allein dazu, die Pflanzungen aus
den Händen der teuren Privat-Geldgeber zu befreien®). Von dem
Verkauf der Produkte erhielt Deutz als Entlohnung 2 %, ebenso
2% von der Lieferung an die Plantagen. Später ging nach dem
Tode von Deutz (1757), dessen Nachlaß sich in arger Zerrüttung
befand, die Direktion dieser Unternehmung an Jan und Theodor
van Marselis über, die eine Schuld zu Lasten der Pflanzer
von 900 000 fl. für 400 000 fl. übernahmen*). Allmählich wuchs das
Mißtrauen des Publikums in die Taxen der Pflanzungen. Als von
1790 an die Kolonie sich wieder erholte und man Aussicht zu haben
schien, sein Geld zurückzuerhalten, wurden die von den Hypotheken-
gläubigern angekauften Plantagen Gegenstand des gemeinsamen
Eigentums; die Obligationen wurden umgewandelt in Anteile eines
Kulturunternehmens, der ‚‚Societeit van Suriname®)“.
Nicht viel anders sah es in Essequebo und Berbice aus. Hier
war zunächst hauptsächlich Seeland interessiert®) ; es übertrug 1682
die Kolonie an die Westindische Kompanie. Erst 1720 gewann auch
N ı) Elias ‚ Vroedschap, S.1637.
?) De Koopman, IV, 114 ff., 125. Eine Surinam betreffende Obligation über
ı Mill. fl. wurde 1753 in der Wechselbank deponiert (van Dillen, Bronnen,
SR
3 van der Meulen, S. 509. Über Hypotheken-Unternehmungen der
Amsterdamer Firma Barth. van den Santheuvel & Zoon 1770 ff.
in Surinam usw. auch Elias, a. a. O., S. 950. Über die Überbeschwerung
der Surinamer Plantagen vgl. auch De Koopman, V, 185 ff.
%) Vgl. Eldas aa OL AS.18741.
5 vander Meulen iS: 5317.
%) Über die Art, wie die Seeländer um 1634/35 alle anderen Niederländer von
Essequebo und Berbice ausschlossen und damit die Kolonisation dieser Gebiete
schädigten, vgl. Elias, Het voorspel, II, 156.