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kräfte. Dabei wurden auch für Surinam die schon aus Ostindien
bekannten Klagen über die Luxuswirtschaft der Plantagenbesitzer
laut*). Für den Handel mit amerikanischen Erzeugnissen und die
Ausfuhr dorthin waren diese Besitzungen immerhin wertvoll?).
Durch nichts konnte besser die hohe Wertschätzung, die den
überseeischen Besitzungen der Niederländer in ihrem Wirtschafts-
leben von ihnen selbst beigemessen wurde, beleuchtet werden als
durch die Eifersucht, die sie gegenüber jedem wirklichen oder ver-
meintlichen Einbruch in ihren Besitzstand an den Tag legten. Mit
den übrigen alten Kolonialvölkern mußten sie sich mehr oder
weniger gütlich einigen über den gegenseitigen Besitzstand;
seine Ausdehnung war ja schließlich auch begrenzt durch die
eigene wirtschaftliche und politische Leistungsfähigkeit ; Brasilien
war ein warnendes Beispiel einer mit unzulänglichen Mitteln unter-
nommenen wirtschaftlichen Expansion. Mit England einigten sich
1619 die Generalstaaten über die Abgrenzung des Arbeitsgebietes
der beiderseitigen ostindischen Kompanien?).
Ganz anders verhielt es sich aber, wenn Nationen, die im
16. Jahrhundert etwas Wichtigeres zu tun gehabt hatten, als trans-
ozeanische Raubfahrten zu unternehmen, wie die Engländer, sich all-
mählich auch den überseeischen Gebieten zuwandten und ihren Platz
an der Sonne begehrten. Das war den Niederländern, soweit ihre
Besitzungen davon berührt wurden, höchst unsympathisch. Als
1615 Hamburg an die Generalstaaten als Bedingung seines Bei-
tritts zu dem Bündnis die Beteiligung an der Ostindienfahrt forderte,
erfuhr es eine höfliche, aber glatte Ablehnung; da die Kompanie
das Monopol der Ostindienfahrt habe, so würde es mit einer ham-
burgischen Ostindienfahrt seine „Schwierigkeiten“ haben‘). Das
genügte völlig, um die Hamburger von einem solchen Unternehmen
abzuschrecken. Schon weniger leicht war es, die Beteiligung
der Schweden abzulehnen. An der 1647 von Lodewijk
de Geer errichteten schwedisch-afrikanischen Kompanie waren
!) De Koopman, V, 191,
®) Vgl. Diferee, Geschiedenis, S. 514. Über den vorteilhaften Schmuggel-
handel, den die Amsterd, Regenten nach Ausbruch des amerikanischen Freiheits-
krieges von den holl.-westindischen Besitzungen aus nach Nordamerika trieben,
vgl. Brugmans, Opkomst, S. 236, 240.
3 Klerkde Reus,/S.13.
2 Wiese, S. 116 ff.
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