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der Republik, zu viel bezahlt und für die anderen Provinzen ver-
ausgabt hatte‘).
Mit der Vereinigung aller Schulden und Verpflichtungen war
verbunden die Erklärung aller Schulden zu nationalen. Diese
setzten sich zusammen aus einer großen Menge von Obligationen,
Recepissen und Quittungen der Generaliteit, der einzelnen Provinzen,
der Admiralitäten, endlich der Ostindischen Kompanie, deren Ver-
pflichtungen nach ihrer Aufhebung vom Staat übernommen wurden‘).
Allein die Provinz Holland hatte nicht weniger als 24 Typen von
Obligationen, auslosbaren Rentenbriefen, Recepissen, Reskriptionen.
Die Admiralitäten hatten Obligationen ausgestellt zu 2% und 4%,
ebenso die Ostindische Kompanie, die aber auch 25 jährige Renten-
briefe zu 6% ausgegeben hatte.
Man bemühte sich nun, diese zu so verschiedenen Zinsfüßen
und auf verschiedenen Rechtsgrundlagen aufgenommenen Kapitalien
auf einen einheitlichen Zinsfuß zu bringen; das gelang aber erst
1814. Vorläufig suchte man ein Budget aufzustellen und zu bilan-
zieren; mit welchem Mißerfolg, sahen wir oben. Die Defizits und
Schulden nahmen in reißendem Maße zu. Im Jahre 1805 betrugen
die Staatsausgaben 95—906 Millionen fl., von denen 30 auf die
Verzinsung der Schuld und die Erhebungskosten kamen; ein jähr-
liches Defizit von 62—63 Millionen fl. blieb übrig; die Verzinsung
der Schuld hatte jetzt die Höhe der früheren Gesamtausgaben
erreicht. Allein der Unterhalt der französischen Truppen kostete
1804 die Republik 229 Mill. fl. Als 1806 Ludwig Napo leon
König von Holland wurde, befanden sich in der Kasse des General-
einnehmers 200 000 fl.; dagegen bestanden 44 Mill. fl. ungedeckte
Schulden.
Diesem Zustand gegenüber war es nicht erstaunlich, daß der
Kredit der Republik dauernd sank. Die „Batavischen Reskriptionen“,
die 1797 die Generaliteit ausgegeben hatte, waren entweder am 22.
September jeden Jahres nach Auslosung zahlbar oder ‚„,payables
apres la paix‘“‘. Der Kurs der ersteren betrug jeweilig am 10. Januar
1797: 60—61; 1798: 44% —46; 1799: 35—36; 1800: 33—34; 1801:
1) Metelerkamp, 11, S. 65.
2) Weeveringh, S. ı6ff. Die Obligationen der Ostind. Kompanie
waren vielfach auch im fremden Besitz; so besaß der Kurfürst von Hessen für
1, Million fl. Banko solche Obligationen (Berghoeffer, 5. 164).