Full text: Holländische Wirtschaftsgeschichte

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So blieb es denn bei einer ganz geringen Ausdeh- 
nung des anbaufähigen Bodens; 1795 lag noch 
ein Drittel des ganzen Gebietes der Republik 
wüst, ın Nordbrabant waren es sogar zwei 
Drittel‘). Erst durch Auslobung .von Prämien und Preis- 
schriften, die Ende des 18. Jahrhunderts seitens gemeinnütziger 
Gesellschaften erfolgten, wurde öffentlich auf die Notwendigkeit 
der Kultur der Ödländereien aufmerksam gemacht, ohne daß das 
zunächst viel praktischen Nutzen brachte. Die Provinzialregie- 
rungen zeigten aber sehr wenig Interesse für diesen Gegenstand 
Nur in den alten Generaliteitslanden, die bis 1795 den Generalstaaten 
unmittelbar unterstanden?), richtete die Obrigkeit ihr Augenmerk 
auf die Urbarmachung; und in Nordbrabant, wo es keine Mark- 
genossenschaften gab, wurden Ende des 18. Jahrhunderts mehrere 
derartige Arbeiten unternommen, meist freilich nur in kleinerem 
Maßstabe. In Holland waren es namentlich die Dünen, die im 
18. Jahrhundert langsam der Bebauung gewonnen wurden. 
Die wichtigste Aufgabe in dieser Hinsicht stellten an die Be- 
wohner doch die Moore‘. Ihre Kultur fiel völlig 
erst in die Zeit der Republik. Wenn auch das Torf - 
machen schon früher bekannt war und ausgeübt wurde, so griff 
man die Moore systematisch doch nicht an; im Gegenteil war ihre 
Bearbeitung zum Zweck der Torfgewinnung durch provinzielle Vor- 
schriften beschränkt und abhängig von besonderer Erlaubnis; diese 
Vorschriften gingen meist von dem Standpunkt aus, die Versorgung 
mit Brennstoffen zu regeln und ihre Ausfuhr und willkürliche Aus- 
beutung zu verhindern. Es fehlte andererseits völlig an Einheit- 
lichkeit in der obrigkeitlichen Behandlung dieser Angelegenheit‘%). 
Neben den vereinzelt vorgenommenen Urbarmachungen der 
Moore, namentlich der Hochmoore, bildeten sich im 17. und 
18. Jahrhundert in Friesland, Drenthe und Overyssel langsam, aber 
stetig Moorkulturen, um die sich wirkliche Kolonien gruppierten ; 
a 2) Blin k, Geschiedenis, II, 142; nach Metelerkamp, I, 87, lag 
damals noch ein Fünftel des Bodens unbebaut. 
®) Generaliteitslande waren: Nord (Staats-) Brabant mit Maastricht, Limburg, 
Staatsflandern, das Oberquartier Geldern (Venlo); letzteres fiel erst 1713 an die 
Republik. 
°) Vgl. im allgemeinen Blink, Nederland, II, 519 ff. 
*) Blink, Geschiedenis, II, ı51 ff.; d’Alphonse, S. 236 f. 
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