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So blieb es denn bei einer ganz geringen Ausdeh-
nung des anbaufähigen Bodens; 1795 lag noch
ein Drittel des ganzen Gebietes der Republik
wüst, ın Nordbrabant waren es sogar zwei
Drittel‘). Erst durch Auslobung .von Prämien und Preis-
schriften, die Ende des 18. Jahrhunderts seitens gemeinnütziger
Gesellschaften erfolgten, wurde öffentlich auf die Notwendigkeit
der Kultur der Ödländereien aufmerksam gemacht, ohne daß das
zunächst viel praktischen Nutzen brachte. Die Provinzialregie-
rungen zeigten aber sehr wenig Interesse für diesen Gegenstand
Nur in den alten Generaliteitslanden, die bis 1795 den Generalstaaten
unmittelbar unterstanden?), richtete die Obrigkeit ihr Augenmerk
auf die Urbarmachung; und in Nordbrabant, wo es keine Mark-
genossenschaften gab, wurden Ende des 18. Jahrhunderts mehrere
derartige Arbeiten unternommen, meist freilich nur in kleinerem
Maßstabe. In Holland waren es namentlich die Dünen, die im
18. Jahrhundert langsam der Bebauung gewonnen wurden.
Die wichtigste Aufgabe in dieser Hinsicht stellten an die Be-
wohner doch die Moore‘. Ihre Kultur fiel völlig
erst in die Zeit der Republik. Wenn auch das Torf -
machen schon früher bekannt war und ausgeübt wurde, so griff
man die Moore systematisch doch nicht an; im Gegenteil war ihre
Bearbeitung zum Zweck der Torfgewinnung durch provinzielle Vor-
schriften beschränkt und abhängig von besonderer Erlaubnis; diese
Vorschriften gingen meist von dem Standpunkt aus, die Versorgung
mit Brennstoffen zu regeln und ihre Ausfuhr und willkürliche Aus-
beutung zu verhindern. Es fehlte andererseits völlig an Einheit-
lichkeit in der obrigkeitlichen Behandlung dieser Angelegenheit‘%).
Neben den vereinzelt vorgenommenen Urbarmachungen der
Moore, namentlich der Hochmoore, bildeten sich im 17. und
18. Jahrhundert in Friesland, Drenthe und Overyssel langsam, aber
stetig Moorkulturen, um die sich wirkliche Kolonien gruppierten ;
a 2) Blin k, Geschiedenis, II, 142; nach Metelerkamp, I, 87, lag
damals noch ein Fünftel des Bodens unbebaut.
®) Generaliteitslande waren: Nord (Staats-) Brabant mit Maastricht, Limburg,
Staatsflandern, das Oberquartier Geldern (Venlo); letzteres fiel erst 1713 an die
Republik.
°) Vgl. im allgemeinen Blink, Nederland, II, 519 ff.
*) Blink, Geschiedenis, II, ı51 ff.; d’Alphonse, S. 236 f.
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