um die notleidende Industrie von den hohen Kosten jener Einrichtung
zu entlasten. Gegen die völlige Beseitigung der Hallen, die
1785 erwogen wurde, erhob sich entschiedener Widerspruch; nur
ganz vereinzelt wurde eine Stimme laut für die Aufhebung‘).
Freier als in Leiden scheint sich in Haarlem die
Textilindustrie bewegt zu haben; de la Court führte
das ausdrücklich als einen Vorzug vor Leiden an?). Doch gab es
auch in Haarlem für jeden Zweig dieser Industrie Gilden; und bei
den Zwirnern wurden die Fabrikate streng auf ihre Güte beaufsichtigt®).
Das Hallensystem bestand aber in Haarlem nicht; und
schon dies verlieh der dortigen Industrie ein größeres Maß von
Freiheit*). Ob im allgemeinen die Aufhebung der Gilden für das
Gewerbe vorteilhaft war, erscheint zweifelhaft; für die Industrie
waren sie gewiß schädlich gewesen, dem Gewerbe entzog aber
ihre Aufhebung völlig den Boden’).
Neben den Gilden und Ämtern, denen im Wirtschaftsleben
der Niederlande durch mehrere Jahrhunderte eine hervorragende
Stellung zufiel, sind noch zu nennen die ebenfalls aus dem Zunftleben
hervorgegangenen Gesellenverbän de (Knechtsgilden).
Diese waren freilich im Gegensatz zu den Gilden sehr ungleichmäßig
über die nördlichen Niederlande verteilt; am größten war
ihre Zahl in Groningen, nämlich 1ıo, während in Leiden 4 und in
Amsterdam, Delft, Deventer, Gouda, Haarlem, Middelburg nur
je ı nachweisbar ist. Der Zweck dieser Verbände war hauptsächlich
religiös; nach der Reformation überwogen die humanitären Aufgaben,
die Sorge für Kranke und Hinterbliebene. Nur wenige der
Verbände verfolgten Standesinteressen gegenüber den Meistern;
1) Posthumus, Bronnen, VI, No. 152, S. 356 £f.
7?) Welvaren,/S:127.
°) Allan, IV, S: 561, 579 1.1612,
4) So schrieb der Krefelder Fabrikant v. Beckerath 1763: „Die Vielheit
der Fabriken sei vielmehr dem Flor einer Stadt höchst nützlich, die Monopolia
dagegen verderblich. Haarlem, Elberfeld, Iserlohn und andere zum höchsten Flor
gestiegene Fabrikstädte seien nur dadurch emporgekommen, daß ein jeder uneingeschränkt
habe fabrizieren dürfen, was er am nötigsten und besten erachtet.“
(Schmoller-Hintze,Seidenindustrie, II, 5. 606.)
5) Verviers,S. 190. Einzelne Nachteile der Aufhebung führtan Allan,
IV, S. 611. In Haarlem gab es 1798 noch 42 Gilden; hier herrschte starke Gliederung
innerhalb der einzelnen Gewerbe (Allan, IV, S. 612).
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