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nach abweichenden Grundsätzen, sodass sich der Grundlohn
mehr oder weniger dem tatsächlichen Arbeitsverdienst
nähert. Schliesslich ist der Umfang des Krankenrisikos
und der zu seiner Deckung erforderliche Aufwand von
Staat zu Staat je nach Klima, Lebens- und Arbeitsbedingungen,
dem Stand der allgemeinen Gesundheitsfürsorge,
der beruflichen Gliederung der Bevölkerung verschieden.
Auch ist es wesentlich, ob neben der Krankenversicherung
eine Invaliden- und Erwerbslosenversicherung besteht.
Unter diesen Umständen erscheint es schwierig, eine
allgemein annehmbare Bemessungsart des Versicherungsbeitrages
und einen international annehmbaren Mindestoder
Durchschnittsbeitrag ausfindig zu machen. Aus
diesem Grund unterlassen wir es, die Regierungen über
diesen Gegenstand zu befragen. Wir können dies umso
eher tun, als der Kostenausgleich, soweit er erreichbar
ist, durch eine Angleichung der Geld- und Sachleistungen
sozusagen selbsttätig erzielt wird. Wir haben daher das
Hauptgewicht auf die Angleichung der Geld- und Sachleistungen
gelegt und über die Möglichkeiten einer internationalen
Regelung der Leistungen die Meinungen der
Regierungen der Mitgliedstaaten eingeholt.