Full text: Die Krankenversicherung

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je gerichtes ist wegen Nichtdurchführung angebotener Be- 
en weise, Verfahrens- und Gesetzverletzungen Berufung an 
das Versicherungsgericht zulässig; dieses entscheidet in 
 =en einem dreigliedrigen Senat, in dem ein aktiver Berufs- 
x 61= richter den Vorsitz führt und dem je ein womöglich 
3e- demselben Erwerbszweig wie der Berufungswerber ent- 
en stammender Beisitzer von der Arbeitgeber- und Versicher- 
ien tenseite angehört. Richter und Beisitzer geniessen in 
nS- Ausübung ihres Amtes der richterlichen Selbständigkeit 
er- und Unabhängigkeit. 
Or- Das Verfahren zur Feststellung strittiger Leistungs- 
en ansprüche hat im Interesse des Anspruchswerbers und 
ter Versicherungsträgers mehrfachen Anforderungen zu ent- 
at sprechen : Es soll mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des 
Anspruchswerbers ein beschleunigtes und auch dem 
ler Mittellosen zugängliches sein. Die Entscheidungen haben 
35- bei treuer Gesetzbefolgung den Lebensbedingungen der 
m Anspruchswerber und dem Zweck der Versicherung Rech- 
Cr- nung zu tragen. Nur eine beständige, einheitliche Recht- 
‚er sprechung vermag bei Versicherten und Versicherungs- 
jer trägern Klarheit über Bestand und Umfang der Leistungs- 
zZ ansprüche zu schaffen. 
N Inwiefern werden die verschiedenen Spruchstellen 
diesen Anforderungen gerecht ? 
ır- Die ordentlichen Gerichte vermögen im Rahmen ihres 
n, Gesamtbetriebes ein beschleunigtes Streitverfahren in 
Leistungsprozessen nicht zu bewerkstelligen. Sie werden 
lie mit den zahlreichen, vom Standpunkt der allgemeinen 
j- Rechtspflege zum Teil weniger belangreichen Leistungs- 
er streitigkeiten belastet ohne in allen Fällen eine der Be- 
er dürfnisse der Versicherten und des Zweckes der Ver- 
er sicherung bedachte Rechtsprechung zu gewährleisten. 
t- Als Bagatellstreitigkeiten können Leistungsprozesse viel- 
as fach nur in beschränktem Mass vor Berufungsinstanzen 
gebracht werden, wodurch die Einheitlichkeit der Recht-
	        
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