Object : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II.  Buch.  Der  Güteraustausch.

Anlegung  von  Häfen  und  Landstraßen,  zur  Erbauung  von  Eisenbahnen  u.  s-  wverwendet
  werden.  Für  die  Bevölkerung  ist  es  natürlich  äußerst  wichtig,  ®
die  durch  Anlehen  erlangten  Geldbeträge  nützlich  und  den  dringendsten  »t*
dürfnissen  entsprechend  verwendet  werden.  Für  die  Gläubiger  hingegen  P
das  keine  unmittelbare  Bedeutung.  Diese  dürfen  weder  über  die  Art  *
Verwendung  eine  Controlle  ausüben  noch  die  von  ihnen  dargeliehenen  Summe
beliebig  zurückfordern;  sie  müsien  sich  damit  begnügen,  ihre  Jnteresien  in  ®  '
pfang  zu  nehmen  und  die  Rückzahlung  der  geliehenen  Summen,  welche  mitte  1
allmählicher  Verlosung  der  einzelnen  Schuldtitel  zu  erfolgen  pflegt,  abzuwarte  '
wenn  sie  es  nicht  vorziehen,  sich  der  in  ihrem  Besitze  befindlichen  Schm,
Verschreibungen  durch  Verkauf  zu  dem  auf  der  Börse  festgestellten  TagescMI
zu  entäußern.  ,  a
Dies  weit  ausgedehnte  Borgsystem  der  Regierungen  hätte  übrigens  oy  ^
die  großartige  Organisation  von  Bankanstalten,  wie  sie  im  9.  Kapitels
schildert  wurde,  nie  entstehen  und  auch  nicht  fortgeführt  werden  können.
Banken  sind  es,  welche  die  Ersparnisse  einer  Menge  von  Personen  sammt
und  in  die  Hände  der  Regierungen,  der  Provinzen  u.  s.  w.  leiten.  *
würde  es  für  diese  letztern  kaum  möglich  sein,  die  gewaltigen  Geldbetra
die  sie  als  Zinsen  zu  entrichten  haben,  ohne  die  Vermittlung  von  Dan
zur  Auszahlung  zu  bringen.  Aber  die  von  diesen  Anstalten  gewährten
theile  werden  leider  vielfach  durch  schwere  Schädigungen  des  öffentlichen  ^
deren  sie  sich  schuldig  machen,  ausgewogen.  Kommt  es  doch  vor,  daß  9  ^
Bankhäuser  oder  Verbindungen  von  solchen  viel  mehr  die  Herren  sl  '
Diener  des  Staates  werden;  daß  sie  nicht  nur  die  Aufbringung  nothweu
Darlehenssummen  ermöglichen  oder  erleichtern,  sondern  auch  zur  Äufnu^
von  Anlehen,  welche  dem  Gemeinwesen  zum  Schaden  gereichen,  ihnen
aber  Vortheil  bringen,  ermuthigen,  mit  gewinnlustigen  Unteruehmern  111
einer  Decke  spielen,  um  Anlehen  zu  sogen,  productiven  Zwecken,  z.  B.  Z"  .
einträglichen  Eisenbahnbauten  u.  dgl.,  von  den  Parlamenten  beschließen  ^
lassen,  und  sogar  auf  die  gesamte  Politik  des  Staates  Einfluß
So  kann  es  geschehen,  daß  einflußreiche  Finanzkräftc  das  ZustandekoM'
von  Gesetzen,  welche  die  Grundeigenthümer  und  die  Kreditnehmer  übel  y  ^
zu  schützen  bestimmt  sind,  verhindern  oder  die  Beseitigung  solcher  Gesetz^
wirken,  ja  sogar  Krieg  oder  Frieden  dictiren.  Hat  man  doch  in  ge
Ländern  schon  auffällige  Beispiele  einer  derartigen  Herrschaft  erlebt!  ^
Was  dann  zweitens  den  Agrarcredit  anlangt,  so  ist  darunter^
den  Landwirten  eben  in  ihrer  Eigenschaft  als  Landwirte  gewährte  ^
zu  verstehen.  Auch  diese  Art  von  Darlehensgeschäften  hat  durch  die  ^
Wirkungen  des  hoch  entwickelten  Bankwesens  einen  gewaltigen  Aufschwung
fahren,  und  besonders  das  Ausleihen  von  Geld  gegen  hypothekarische
            
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