Full text: Das Flammenzeichen vom Palais Egmont

X Der Kampf des koreanischen Volkes gegen Japan. 
irgendwelche Erwägung, erbarmungslos, bezog sich die Regierung auf das 
Gesetz zur Enteignung des Bodens. Die Arbeiter sind gezwungen, für den 
Bau von Straßen ohne Entlöhnung zu arbeiten. Ohne irgendwie Rechnung 
zu tragen, ob irgendwelche Tage dazu für die armen Arbeiter und unbe- 
zahlten Bauern ungünstig sind, müssen diese an den von den Behörden be- 
stimmten Tagen arbeiten. Der charakteristische Geist, aus welchem heraus 
der Bau von Straßen erfolgt, ist folgender: Die Pläne werden aufgestellt, 
die Befehle gegeben, die Leute bestellt und ihnen befohlen, mit der Arbei$ 
anzufangen, welches auch die Ungerechtigkeiten und Schäden sein mögen, 
die dadurch dem Volke gegenüber begangen werden. Auf seine Klagen 
antwortet man mit Verweisen, ihren. Bitten mit Geißelhieben, und diejenigen, 
die widerstehen, werden einfach ins Gefängnis gesetzt. Daraus ergibt sich, 
daß man einerseits Straßen bauen will, damit sich die japanischen Truppen 
besser bewegen können und anderseits verhindert man mit diesen den Bau 
von Straßen durch die schon erwähnten Maßnahmen. 
Die Lebenshaltung der Arbeiter verschlechtert sich von Jahr zu Jahr. 
Nach einer Statistik aus dem Jahre 1924 beträgt das Einkommen eines 
koreanischen Landarbeiters kaum etwas mehr als 12 Yen, was ungefähr 
20 Mark ausmacht. Denken Sie daran, daß mehr als 10 Millionen Land- 
arbeiter mit einer solchen geringfügigen Summe während eines ganzen 
Jahres auskommen müssen! 
Dies sind die wichtigsten Tatsachen, die sich aus der Herrschaft Japans 
über Korea ergeben. Ohne unsere Untersuchung weiter zu treiben, gibt uns 
dies schon ein genügendes Bild über die imperialistische Kolonialpolitik 
Japans in Korea, das wohl die verbrecherischste und schändlichste Politik 
von all den internationalen Briganten betreibt. Die Zeit ist gekommen, diese 
Politik zu richten, dieses Verbrechen, das die Menschheit. mit Schande be- 
deckt und die Zivilisation degradiert. 
Resolution über Korea. 
(Siehe Anhang B.) 
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