26U Anhang.
stützen muß, Das Ziel dieser Bewegung ist, die Tyrannei der imperialistischen Herrschaft
und der feudalen Reaktion zu brechen, den Weg für den ökonomischen Fortschritt des
Landes zu bahnen, die Kräfte der Arbeiterklasse zu stärken und die weiten Schichten der
arbeitenden Masse unter ihren Einfluß zu bringen, Die nationale Bewegung des Proletariats
ist allein imstande, den Entscheidungskampf um die Befreiung Palästinas auf der Grundlage
der Vorherrschaft der Arbeiterklasse vorzubereiten.
Diese Bewegung muß überall und in gleicher Weise die imperialistische Regierung
Englands bekämpfen wie die Feudalherrschaft der arabischen Grundherren, die danach
streben, unter dem Beistand der reaktionären englischen Lords den Großgrundbesitz des
Landes in ihre Hand zu bekommen.
Der Entscheidungskampf gegen den Imperialismus in Palästina hängt ab von dem Anwachsen
der Arbeiterklasse, und dieses Wachstum hängt seinerseits von dem engen Zusammenschluß
der arabischen und jüdischen Arbeitermassen und von der intensiven Einwanderung
jüdischer Arbeitermassen ab.
Auf ihrem Wege zur entscheidenden Abrechnung mit dem Imperialismus muß die
Arbeiterklasse in Palästina die Massen der Fellachen zur Tat und zum politischen Kampfe
mit fortreißen.
In der Erwartung und Vorbereitung der Kräfte zu dem Entscheidungskampfe gegen
den Imperialismus müssen wir im Augenblick für die folgenden unmittelbaren Forderungen
kämpfen:
ı. Kampf für die Agrarreform; Aufhebung aller feudalen Privilegien, Befreiung des
Bauern von seinen Verpflichtungen gegenüber dem Grundherren, Aufhebung der
Steuern, die besonders die Bauern erdrücken.
Abtretung aller unbestellten Ländereien an die Bauernklasse, Nationalisierung des
bestellbaren Bodens und seine Überweisung — mitsamt den Kronländern — an einen
Bodenfonds, welcher der Arbeiter-Kolonisation zur Verfügung gestellt wird.
2. Kampf gegen Einwanderungs-Beschränkungen und energisches Eintreten für sleigende
Einwanderung von jüdischen Arbeitermassen in Palästina.
> Kampf für eine Arbeiter-Schutz-Gesetzgebung, Einführung des Achtstundentages,
Tariflohn in allen Privat- und Regierungsunternehmungen, Schutz der Kinder- und
Frauenarbeit, Sozialversicherung gegen Unfall und Invalidität, Arbeitslosenversicherung
usw.
4. Vollkommene Erweiterung der Gemeinde-Autonomie.
Zu Kapitel IX (Indo-China).
Resolution über Indo-China.
Vorgeschlagen von der Delegation Indochinas.
In Anbetracht, daß Indochina das Gebiet von Völkern ist, die im
1. Fürstentum Laos,
2. Königreich Cambodga,
3. Kaiserreich Annam (Tonkin, Annam, Cochinchina)
sich ihre eigene Konstitution geschaffen haben,
in Anbetracht, daß diese Völker ihre eigene Zivilisation besitzen und alle erforderlichen
Bedingungen erfüllen, um ihr Leben als Volk zu führen,
in Anbetracht, daß der Imperialismus und der Kolonialismus nicht auf Rechte bestehen
kann, die er in Wirklichkeit nicht hat, daß Frankreich sich in Indochina durch das „Recht“
der Eroberung festgesetzt hat,
in Anbetracht, daß das französische Volk auf Grund seiner revolutionären Traditionen
nicht die Vergewaltigung des geheiligten Selbstbestimmungsrechtes will,
beschließt der Internationale Kongreß gegen Imperialismus und koloniale Unterdrückung,
alle Mittel anzuwenden, um den Völkern Indochinas ihre Unabhängigkeit wiederzugeben.