Full text: Finanzwissenschaft

IX. Abschnitt. Die sozialen Ausgaben. 
IX. Abschnitt. 
Die sozialen Ausgaben. 
Der Staat hat in der Neuzeit die Pflicht, in die gesellschaft- 
lichen Verhältnisse gestaltend einzugreifen und namentlich die 
Organisation und den Schutz der arbeitenden Gesellschaft zu be- 
fördern. Nach dem Weltkriege kam noch die große Aufgabe des 
Schutzes der schwerkämpfenden Mittelklasse hinzu. Eine Reihe 
von Anstalten und Tätigkeiten fiel so in das Bereich der Staats- 
verwaltung, die hierdurch ein ganz neues Gepräge erhielt. Die 
sich hier ergebenden Aufgaben — losgelöst von dem Gebiet der 
eigentlichen Wohltätigkeits- und Armenpflege — gruppieren sich 
vorzüglich um fünf Aufgaben: Arbeiterschutz, Arbeiterversicherung, 
Regelung des Arbeitsmarktes, Teuerungsproblem, Unterstützung 
der Mittelklasse bei den Erziehungskosten usw. Während der 
Arbeiterschutz und die Regelung des Arbeitsmarktes im großen 
ganzen das Staatsbudget nur mit bescheidenen Summen in An- 
spruch nehmen, kann die Arbeiterversicherung ganz bedeutende 
Ansprüche stellen, namentlich wenn sie alle Zweige der nationalen 
Arbeiterversicherung umfassend, dem Staate größere Beitragspflicht 
auferlegt und wenn sie sich zur allgemeinen, auf alle wirtschaftlich 
schwächeren Glieder der Gesellschaft erstreckenden Sozialversiche- 
rung erweitert. 
Der Weltkrieg und die Nachkriegszeit hat die Inanspruch- 
nahme des Staates bedeutend erhöht, wenn wir auch die Fürsorge 
für Invaliden, Kriegerwitwen und Kriegerwaisen nicht in das Ge- 
biet der sozialen Verwaltung hineinziehen, da diese Aufgaben doch 
enger mit den Auslagen‘ für Landesverteidigung zusammenhängen. 
Wohl aber werden hierher zu rechnen sein die mit der Ein- und 
Auswanderungspolitik, überhaupt mit der Bevölkerungspolitik ver- 
bundenen Aufgaben, die Ausgaben für Mutter- und Säuglings- 
schutz und alle Ausgaben zur Beförderung der Bevölkerungs- 
zunahme, soferne sie sich auf die wirtschaftlich Schwächeren be- 
ziehen. Bedeutende Opfer fordern vom Staate auch die Maßregeln 
zur Verbesserung der nach dem Weltkriege katastrophal gestalteten 
Wohnungsverhältnisse. 
Im allgemeinen nehmen trotzdem die Ausgaben für die soziale 
Verwaltung noch eine sehr bescheidene Stelle ein und zeigen nur 
dort größere Beträge, wo sich der Staat direkt an der Arbeiter- 
versicherung beteiligt, wie dies in einzelnen Staaten namentlich bei 
der Invaliden- und Altersversicherung, sowie bei der Versicherung 
gegen Arbeitslosigkeit der Fall ist. 
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