IX. Abschnitt. Die sozialen Ausgaben.
IX. Abschnitt.
Die sozialen Ausgaben.
Der Staat hat in der Neuzeit die Pflicht, in die gesellschaftlichen
Verhältnisse gestaltend einzugreifen und namentlich die
Organisation und den Schutz der arbeitenden Gesellschaft zu befördern.
Nach dem Weltkriege kam noch die große Aufgabe des
Schutzes der schwerkämpfenden Mittelklasse hinzu. Eine Reihe
von Anstalten und Tätigkeiten fiel so in das Bereich der Staatsverwaltung,
die hierdurch ein ganz neues Gepräge erhielt. Die
sich hier ergebenden Aufgaben — losgelöst von dem Gebiet der
eigentlichen Wohltätigkeits- und Armenpflege — gruppieren sich
vorzüglich um fünf Aufgaben: Arbeiterschutz, Arbeiterversicherung,
Regelung des Arbeitsmarktes, Teuerungsproblem, Unterstützung
der Mittelklasse bei den Erziehungskosten usw. Während der
Arbeiterschutz und die Regelung des Arbeitsmarktes im großen
ganzen das Staatsbudget nur mit bescheidenen Summen in Anspruch
nehmen, kann die Arbeiterversicherung ganz bedeutende
Ansprüche stellen, namentlich wenn sie alle Zweige der nationalen
Arbeiterversicherung umfassend, dem Staate größere Beitragspflicht
auferlegt und wenn sie sich zur allgemeinen, auf alle wirtschaftlich
schwächeren Glieder der Gesellschaft erstreckenden Sozialversicherung
erweitert.
Der Weltkrieg und die Nachkriegszeit hat die Inanspruchnahme
des Staates bedeutend erhöht, wenn wir auch die Fürsorge
für Invaliden, Kriegerwitwen und Kriegerwaisen nicht in das Gebiet
der sozialen Verwaltung hineinziehen, da diese Aufgaben doch
enger mit den Auslagen‘ für Landesverteidigung zusammenhängen.
Wohl aber werden hierher zu rechnen sein die mit der Ein- und
Auswanderungspolitik, überhaupt mit der Bevölkerungspolitik verbundenen
Aufgaben, die Ausgaben für Mutter- und Säuglingsschutz
und alle Ausgaben zur Beförderung der Bevölkerungszunahme,
soferne sie sich auf die wirtschaftlich Schwächeren beziehen.
Bedeutende Opfer fordern vom Staate auch die Maßregeln
zur Verbesserung der nach dem Weltkriege katastrophal gestalteten
Wohnungsverhältnisse.
Im allgemeinen nehmen trotzdem die Ausgaben für die soziale
Verwaltung noch eine sehr bescheidene Stelle ein und zeigen nur
dort größere Beträge, wo sich der Staat direkt an der Arbeiterversicherung
beteiligt, wie dies in einzelnen Staaten namentlich bei
der Invaliden- und Altersversicherung, sowie bei der Versicherung
gegen Arbeitslosigkeit der Fall ist.
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