Ha 3. Buch. Die Staatsausgaben.
Staat war nicht in der Lage die Beamten entsprechend zu entlohnen.
Hierzu kamen noch verschiedene erschwerende Zustände,
so während des Krieges und der Revolution die Vermehrung
des Beamtenpersonals, die Vermehrung namentlich der höheren
Posten und die Anstellung junger unqualifizierter Kräfte. Dies
aber führte dann zu dem Abbau. In Ungarn belastete noch das
Budget die große Zahl der Flüchtlinge aus den entrissenen Gebieten,
zum großen Teil den liberalen Berufen angehörig, da es
bisher trotz Anrufung des Völkerbundes nicht gelang, die Nachfolgestaaten
zur Entlohnung dieser Flüchtlinge, deren Zahl beiläufig
300000 ist, zu verhalten. Die schwierige Lage des Staates bietet
dem Beamtenstand nur ungünstige Aussichten. In Ungarn erhalten
die aktiven Beamten beiläufig 60 Prozent, die in Ruhestand Versetzten
40 Prozent ihrer Friedensbezüge, was zur Genüge Einsicht
gestattet in die Lage dieser Gesellschaftsschicht. Die schwierige
Lage des Beamtenstandes hat in mehreren Staaten (Deutsch-Österreich,
Frankreich usw.) zu Beamtenstreiks geführt, viele Beamte
haben sich der sozialdemokratischen Partei angeschlossen,
Familientragödien, Selbstmorde sind häufige Erscheinungen und nur
wenige haben durch den Übergang in die Privatwirtschaft ihr Los
verbessern können. Die gerechte Unzufriedenheit des Beamtenstandes
und die Unzulänglichkeit des Staatsschatzes stehen sich
unvermittelt gegenüber. Nach dem Budget für 1926/27 entfallen
in Ungarn — trotz bedeutender Reduzierungen im Sinne der Sanierungsvorschriften
— vom Staatsbudget (ohne Betriebe) 51,61
Prozent auf Personalbezüge. Nur eine Umgestaltung der Verwaltung
und Einschränkung des Bureaukratismus einerseits, eine Zunahme
der Staatseinnahmen und Streichung überflüssiger Ausgaben
andererseits können dahin führen, daß die gerechten Ansprüche
der aktiven und pensionierten Staatsdiener ohne Überlastung des
Fiskus befriedigt werden.
XIL Abschnitt.
Ausgaben für Heer und Flotte.
1. Adam Smith. Adam Smith beginnt seine Betrachtungen
über den Staatshaushalt mit der Untersuchung über die
„Kosten der Landesverteidigung“. „Die erste Pflicht des Souveräns
ist — sagt er — der Schutz der Gesellschaft gegen die Gewalttätigkeit
und Invasion anderer unabhängiger Gesellschaften.“ Dies
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