Full text: Finanzwissenschaft

I. Teil, Allgemeine Bemerkungen. 151 
finanziellen Saug- und Pumpapparate hervorgeht; außerordentliches 
Einkommen, welches anderen Quellen entströmt. Unter ordent- 
lichen Einkommen wird auch das regelmäßig, von Jahr zu Jahr 
wiederkehrende‘, unter außerordentlichem das ohne Regelmäßigkeit 
auftretende Einkommen verstanden. Das in erstem Sinne gewonnene 
ordentliche Einkommen kann gleichfalls Unterbrechungen zeigen, 
dagegen das außerordentliche Regelmäßigkeit, während einer Reihe 
von Jahren (z. B. Agiogewinne). Das Staatseinkommen kann be- 
ständig und wechselnd sein; im letzteren Falle wieder steigend 
oder fallend, langsam oder rapid steigend und fallend. Zu 
unterscheiden ist ferner das jährliche Einkommen vom durch- 
schnittlichen Einkommen. Von juristischem Standpunkte ist 
das Staatseinkommen privatrechtlicher oder staatsrecht- 
licher Natur. Die staatsrechtlichen Einkommen unterscheiden 
sich wieder dadurch, daß sie entweder gänzlich zur Verfügung der 
vollziehenden Gewalt stehen oder von der Bewilligung der ver- 
fassungsmäßigen Faktoren abhängen. Zu unterscheiden sind legitime 
und illegitime Einnahmen. Illegitime sind: 1. Erpressungen ; 
2. ungesetzliche Vermögenskonfiskationen; 3. Bestechungen des 
Souveräns oder Subvention von fremden Herrschern (so Karl Il. 
und Jakob II. in England subventioniert durch Ludwig XIV.). 
Wir unterscheiden ferner die Haupt- und Nebenein- 
kommen. Dies kann in zweifachem Sinne geschehen. Einmal 
nennen wir Haupteinkommen jene, deren Quelle solche Einrich- 
tungen sind, die überhaupt keinen anderen als finanziellen Zweck 
haben, wie z. B. die Steuern; Nebeneinkommen sind solche, die 
aus Quellen nicht finanzieller Natur fließen, wie die Gebühren, 
Strafgelder, Schulgelder usw. Dann kann die Unterscheidung sich 
auf die Bedeutung der betreffenden Einkommen beziehen, weshalb 
wir Haupteinkommen jene nennen, welche einen bedeutenden Teil 
der Staatseinnahmen repräsentieren, Nebeneinkommen jene, welche 
als Kinnahmsquellen untergeordnete Bedeutung haben. Die Neben- 
einkommen können ferner von verschiedener Natur sein; solche, die 
ständig vorkommen, und solche, welche nur vereinzelt vorkommen; 
ständig ist z. B. die Einnahme aus dem Verkauf staatlicher stati- 
stischer Publikationen; vorübergehend, wenn z. B. ein staatliches 
Gestüt einen fehlerhaften Hengst gekauft hat und denselben wieder 
verkauft. Die Nebeneinkünfte können wir wieder nach den ein- 
zelnen Zweigen der Staatstätigkeit unterscheiden. Manche unter- 
scheiden organische und mechanische Einnahmen. Orga- 
nische sind jene, welche notwendige Folgen gewisser staatlicher 
Einrichtungen sind: so ist in unseren Tagen die Steuer eine orga- 
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Anfl. 11 
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