I. Teil. Allgemeine Bemerkungen. 163
fährlichen Konkurrenz, welche die auf seiten des Staates wirkenden
Vorteile (Notorietät, Vertrauen, Steuerfreiheit usw.) noch erschweren.
Es ist das besondere Verdienst von Adam Smith, daß er, die Be-
deutung der privatwirtschaftlichen Einkünfte auf primitiverer Stufe
des Staatshaushaltes wohl anerkennend, doch entschieden erklärt,
daß dieselben bei fortgeschritteneren Völkern neben anderen Ein-
nahmsquellen nur untergeordnete Bedeutung besitzen können.
4. Bei der immensen Ausdehnung des modernen Staatshaushaltes
können die privatwirtschaftlichen Einnahmen nur eine sekundäre
Rolle spielen. Das Gewicht dieser Argumente kann nicht geleugnet
werden, obwohl dieselben hauptsächlich für gewisse Perioden, für
gewisse Wirtschaftssysteme gelten. So darf namentlich nicht über-
sehen werden, daß bei großkapitalistischer Produktion, wo ein gut
Teil der Gütererzeugung in den Händen großer Aktiengesellschaften,
großer Truste ist, die erwähnten Fehler sich gleichfalls einstellen,
soferne auch diese wirtschaftlichen Organismen sich bureaukratisch
organisieren müssen und von Beamten geleitet und verwaltet werden,
die ebensowenig direkt an dem Gedeihen des Unternehmens interessiert
sind, wie die Staatsbeamten gegenüber den staatlichen Unterneh-
mungen. Man kann also nicht einfach die staatliche Organisation
mit jener privatwirtschaftlichen vergleichen, wo der Unternehmer
in der Tat persönlich mit seiner ganzen wirtschaftlichen Individualität
interessiert ist. Man kann nur in dem staatlichen Organismus und
in dem individualistischen Organismus einen Gegensatz finden, nicht
aber in dem staatlich organisierten und öffentlich-wirtschaftlichen
Organismus der großen Produktionsverwaltungen der Aktiengesell-
schaften, Kartelle, Trusts, Genossenschaften usw. Dann ist in Be-
tracht zu ziehen, daß auch das große Kapital sich beim Staat alle
möglichen Vorteile verschaffen kann, kraft seines Einflusses, seiner
Verbindungen, was dem individuellen Unternehmen nicht zur Ver-
fügung steht. Auch ist nicht zu leugnen, daß es heute privatwirt-
schaftliche Einkommensquellen gibt, die große Erträge liefern können,
solche, die auch. in der Staatswirtschaft eine Rolle spielen, sowie,
daß privatwirtschaftliche Einkommen neben anderen Quellen oft
ganz unentbehrlich sein können. Darum läßt sich im Grunde von
den privatwirtschaftlichen Einnahmen nur so viel behaupten, daß
diese in neuerer Zeit in den meisten Staaten neben den staatswirt-
schaftlichen Einnahmen in den Hintergrund treten und im Einklang
mit den Postulaten der volkswirtschaftlichen Interessen nur insofern
in Anspruch genommen werden sollen als sie zur Deckung des
Staatsbedarfs unumgänglich nötig sind. Ihre Rolle ist aber mehr
eine subsidiäre, wie ja bei staatlicher Verwaltung gewisser privat-
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