Full text: Finanzwissenschaft

A. VII Abschnitt. Die Elemente des Steuerwesens. 241 
die oft zu steigender Ungleichheit und zur Gefährdung der höheren 
Kultur und der Sittlichkeit führt 2). 
Wir haben dem Vorausgeschickten noch Folgendes hinzu- 
zufügen. Der sittliche Charakter des Steuerwesens hat vor allem 
zur Folge, daß der Staat, der banausischen Erwerbstätigkeit ent- 
ledigt, sich zu einem Wesen höherer sittlicher Natur zu erheben 
vermag. Indem der Staat, von krämerhafter Betätigung befreit, 
seine wirtschaftliche Kraft aus dem Boden der nationalen Wirt- 
schaft schöpft, wird es klar, daß er eines der edelsten Organe der 
Nation ist. Ferner erblicken wir den sittlichen Charakter des 
Steuerwesens darin, daß es die Solidarität des Volksganzen stärkt, 
daß es den Staatsbürger zu innigerem Altruismus erzieht, der zur 
Hingabe von Gütern für anegoistische Zwecke bereit ist. Ein 
soziales Gebilde, das auf dieser Basis beruht, erhält schon hierdurch 
einen höheren sittlichen Charakter. 
VIL. Abschnitt. 
Die Elemente des Steuerwesens. 
l. Grundbegriffe. Das Steuerwesen bildet einen höchst 
komplizierten Mechanismus, der sich in verschiedene Glieder, Teile 
usw. zerlegen läßt. Hierzu kommt das persönliche Element, das 
aus passiy und aktiv mitwirkenden Personen besteht. Das Steuer- 
wesen hat es mit Rohmaterialien zu tun, aus denen das Fertig- 
produkt, die Steuer, herauszuarbeiten ist. Diesen Gesichtspunkten 
gemäß sind namentlich folgende Elemente des Steuerwesens her- 
vorzuheben. 
Das Steuerwesen beruht auf folgenden elementaren Erschei- 
nungen. Was vorerst das persönliche Moment betrifft, so haben 
wir es mit folgenden Begriffen zu tun. A) Das Steuersubjekt; 
Steuersubjekt in weiterem Sinne ist derjenige, dem das Steuer- 
gesetz die Steuerleistung auferlegt; im engeren Sinne ist Steuer- 
subjekt derjenige, dessen Leistungsfähigkeit der Staat in Anspruch 
nimmt; B) Steuerzahler ist derjenige, der infolge der spe- 
ziellen Einrichtung die Steuer tatsächlich zahlt bzw. dieselbe vor- 
schießt; dieser Fall kommt namentlich bei den indirekten Steuern 
vor; C) Steuerträger ist derjenige, der infolge der Steuerüber- 
wälzung genötigt ist, die Steuerleistung auf sich zu nehmen. Das 
s {067 Kozak, Sozialökonomische Ansichten Rodbertus-Jagetzow’s (Jena 1882) 
Földes, Finanzwissenschaft. 2. Aufl. 
16
	        
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