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II. Teil. Arbeitei'wohlfahrtspolitik.
1 oder 2 heizbaren Zimmern) mit 50 760 Bewohnern, also durchschnitt
lich mit 7 Personen besetzt waren. In München zeigte die Aufnahme
vom 1. Dezember 1900, daß von allen Wohnungen 3,2o/ 0 überfüllt
waren, und daß 5 ü /o der Bevölkerung in überfüllten Wohnungen lebten;
dabei werden als überfüllt angesehen Wohnungen mit 1 Raum und 4
und mehr Personen, mit 2 Räumen und 7 und mehr Personen und
Wohnungen mit 3 Räumen und 11 und mehr Personen. In Danzig
gab es 1900 im ganzen 984 Wohnungen mit 1 Zimmer ohne Küche
und 13118 mit 1 Zimmer und Küche. 48 o/ 0 der Bevölkerung lebten
in diesen Wohnungen. Von den angeführten Wohnungen waren 2262
mit je 4, 1748 mit je 5, 2828 mit je 6 und mehr Personen besetzt.
Die Beispiele lassen sich noch leicht vermehren.
In anderen Ländern zeigen sich ebenfalls überfüllte Wohnungen
in erheblicher Zahl. Für London z. B. nimmt Bernstein (im Arcli.
f. soz. Gesetzgeb. u. Statistik 1900, S. 633) an, daß 900 000 Menschen
„zu eng behaust“ sind. Die niederländische Wohnungsstatistik vom
31. Dezember 1899 ergab, daß 80°/« aller Wohnungen nicht mehr als 3,
60 o/o nicht mehr als 2 Zimmer hatten und daß 30 o/o aller Wohnungen
Einzimmerwohnungen waren. In 41 877 Einzimmerwohnungen und in
706 Zweizimmerwohnungen wohnten je mehr als 6 Personen, in 62 548
Einzimmer- und 20582 Zweizimmerwohnungen je 4—6 Personen. Die
niederländische Statistik rechnet als übervölkert alle Wohnungen, in
denen mehr als 2 Personen auf 1 Zimmer entfallen. Solcher Wohnungen
gab es am 31. Dezember 1899: 409158 oder 37,5% aller Wohnungen.
Dieser Durchschnittsprozentsatz wird in den Ein- und Zweizimmer
wohnungen bedeutend überschritten. Von jenen sind 202 262 oder
65,7 °/o, von diesen 148106 oder 44,3 °/o übervölkert in vorstehendem
Sinne.
Ist schon das Zusammendrängen großer Familien in kleine und
kleinste Wohnungen sehr bedenklich, so nimmt die Gefahr solcher Ver
hältnisse dann noch besonders zu, wenn die Familie diese engen Gelasse
mit fremden Familien oder mit Schlafgängern teilen muß. Das Zusam
menwohnen mehrerer Familien in derselben Wohnung ist zwar eine Aus
nahme, kommt aber noch immer häufig genug vor. Im Jahre 1900 waren z. B.
Hamburg 6886 Haushaltungen mehr vorhanden, als benutzte Wohnungen,
so daß — von den Obdachlosen abgesehen — in einer beträchtlichen Zahl
von Fällen mehrere Familien eine gemeinsame Wohnung gehabt haben
müssen. Für 1890 sind nach den Mitteilungen des Grafen Roedern in
Schmollers Jahrbuch (1899) in Altona 1791, in Königsberg i. Pr. 1897,
in Leipzig 1241 Wohnungen gezählt worden, in denen 2 Haushaltungen
zusammen wohnten. Das Schlafgängertum und das Abvermieten von
Zimmern ist sehr stark verbreitet. Das Statistische Jahrbuch deutscher
Städte für 1903 zeigt, daß am 1. Dezember 1900 von je 1000 Wohnungen