Object: Grundzüge der Sozialpolitik

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II. Teil. Arbeitei'wohlfahrtspolitik. 
1 oder 2 heizbaren Zimmern) mit 50 760 Bewohnern, also durchschnitt 
lich mit 7 Personen besetzt waren. In München zeigte die Aufnahme 
vom 1. Dezember 1900, daß von allen Wohnungen 3,2o/ 0 überfüllt 
waren, und daß 5 ü /o der Bevölkerung in überfüllten Wohnungen lebten; 
dabei werden als überfüllt angesehen Wohnungen mit 1 Raum und 4 
und mehr Personen, mit 2 Räumen und 7 und mehr Personen und 
Wohnungen mit 3 Räumen und 11 und mehr Personen. In Danzig 
gab es 1900 im ganzen 984 Wohnungen mit 1 Zimmer ohne Küche 
und 13118 mit 1 Zimmer und Küche. 48 o/ 0 der Bevölkerung lebten 
in diesen Wohnungen. Von den angeführten Wohnungen waren 2262 
mit je 4, 1748 mit je 5, 2828 mit je 6 und mehr Personen besetzt. 
Die Beispiele lassen sich noch leicht vermehren. 
In anderen Ländern zeigen sich ebenfalls überfüllte Wohnungen 
in erheblicher Zahl. Für London z. B. nimmt Bernstein (im Arcli. 
f. soz. Gesetzgeb. u. Statistik 1900, S. 633) an, daß 900 000 Menschen 
„zu eng behaust“ sind. Die niederländische Wohnungsstatistik vom 
31. Dezember 1899 ergab, daß 80°/« aller Wohnungen nicht mehr als 3, 
60 o/o nicht mehr als 2 Zimmer hatten und daß 30 o/o aller Wohnungen 
Einzimmerwohnungen waren. In 41 877 Einzimmerwohnungen und in 
706 Zweizimmerwohnungen wohnten je mehr als 6 Personen, in 62 548 
Einzimmer- und 20582 Zweizimmerwohnungen je 4—6 Personen. Die 
niederländische Statistik rechnet als übervölkert alle Wohnungen, in 
denen mehr als 2 Personen auf 1 Zimmer entfallen. Solcher Wohnungen 
gab es am 31. Dezember 1899: 409158 oder 37,5% aller Wohnungen. 
Dieser Durchschnittsprozentsatz wird in den Ein- und Zweizimmer 
wohnungen bedeutend überschritten. Von jenen sind 202 262 oder 
65,7 °/o, von diesen 148106 oder 44,3 °/o übervölkert in vorstehendem 
Sinne. 
Ist schon das Zusammendrängen großer Familien in kleine und 
kleinste Wohnungen sehr bedenklich, so nimmt die Gefahr solcher Ver 
hältnisse dann noch besonders zu, wenn die Familie diese engen Gelasse 
mit fremden Familien oder mit Schlafgängern teilen muß. Das Zusam 
menwohnen mehrerer Familien in derselben Wohnung ist zwar eine Aus 
nahme, kommt aber noch immer häufig genug vor. Im Jahre 1900 waren z. B. 
Hamburg 6886 Haushaltungen mehr vorhanden, als benutzte Wohnungen, 
so daß — von den Obdachlosen abgesehen — in einer beträchtlichen Zahl 
von Fällen mehrere Familien eine gemeinsame Wohnung gehabt haben 
müssen. Für 1890 sind nach den Mitteilungen des Grafen Roedern in 
Schmollers Jahrbuch (1899) in Altona 1791, in Königsberg i. Pr. 1897, 
in Leipzig 1241 Wohnungen gezählt worden, in denen 2 Haushaltungen 
zusammen wohnten. Das Schlafgängertum und das Abvermieten von 
Zimmern ist sehr stark verbreitet. Das Statistische Jahrbuch deutscher 
Städte für 1903 zeigt, daß am 1. Dezember 1900 von je 1000 Wohnungen
	        
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