D. VI Abschnitt. Die Verzehrungssteuern. = 5
Arbeitskraft, oder sagen wir lieber, die Erhaltung der Arbeitskraft
besteuert. Gewiß wird nur ein Teil der konsumierten Gegenstände
zur Herstellung von einkommenschaffender Arbeitskraft verwendet.
Und auch soferne dieselben zu diesem Zwecke verwendet werden,
fehlt der Maßstab für die Menge der produzierten Arbeitskraft, da
hier viele Umstände mitwirken, so vor allem, daß in der Tat mit
derselben Menge an Lebensmitteln höchst verschiedene Quanten
von Arbeitskraft produziert werden. Die verbrauchten Lebensmittel
sind auch schon deshalb ein ungenauer Maßstab für die produzierte
Arbeitskraft, da die entstandene physische Arbeitskraft nicht das
allein Maßgebende ist; mit derselben physischen Arbeitskraft wird
ein höchst verschiedenes Einkommen geschaffen werden, je nach
den geistigen, sittlichen und sonstigen Eigenschaften des Individuums.
Die Verzehrungssteuer belastet also nicht bloß die Arbeit, nicht
bloß die wirtschaftlich verwertete Arbeit, sondern um uns so aus-
zudrücken, auch die platonische Arbeit; sie wird auch dadurch un-
gerecht, daß verschiedene Einkommensgrößen infolge der Gleich-
heit des Verbrauches gleichmäßig besteuert werden. Dabei blieb
noch unerwähnt, daß diese Auffassung auch deshalb unberechtigt
ist, denn einzelne Arten der Ertragssteuern usw. belasten nicht bloß
das Kapital, sondern auch die Arbeit und das daraus entspringende
Einkommen. Wenn Stein die Besteuerung der Arbeit auf diesem
Wege für notwendig hält, da bei der Arbeit der reine Ertrag nicht
berechnet werden kann, so ist er im Unrecht, wie ja auch er dies
anerkennen muß, wo die Arbeit als selbständiger Faktor auftritt
und das Einkommen in der Form des Arbeitslohnes erscheint.
Streng genommen wäre die Verzehrungssteuer nicht eigentlich zur
Besteuerung des Arbeitseinkommens nötig, sondern wie Stein sich
ausdrückt, zur Besteuerung des edleren Teiles der Arbeit, also vor
allem der in der Leitung des eigenen Unternehmens sich kund-
gebenden Arbeit. Hier ist also eigentlich nicht einmal von dem
Arbeitseinkommen die Rede, sondern von jenem eigentümlichen
Einkommen, das der Unternehmer genießt. Wer aber glaubt ernst-
lich, daß die Verzehrungssteuer die geeignete Besteuerungsform des
Unternehmergewinnes ist!)? Hieraus entstehen nun jene formal
falschen Konstruktionen bei Stein, wonach er auf derselben Seite
seines Werkes einmal sagt, die Besteuerung des Arbeitseinkommens
') Stein kompliziert diese Theorie noch damit, daß er selbst dort, wo
er sich mit den Hauptbegriffen der Terminologie beschäftigt (formale Grund-
begriffe, Finanzwissenschaft S. 229), die Ausdrücke nicht rigoros anwendet und
trotzdem es sich hier um die eigentümliche Besteuerungsweise der Arbeit als
solcher handelt, im Gegensatz zu den Besteuerungsweisen des Kapitals, die Ar-
beit wiederholt „persönliches Kapital“ genannt wird.
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