Full text: Finanzwissenschaft

D. VI Abschnitt. Die Verzehrungssteuern. = 5 
Arbeitskraft, oder sagen wir lieber, die Erhaltung der Arbeitskraft 
besteuert. Gewiß wird nur ein Teil der konsumierten Gegenstände 
zur Herstellung von einkommenschaffender Arbeitskraft verwendet. 
Und auch soferne dieselben zu diesem Zwecke verwendet werden, 
fehlt der Maßstab für die Menge der produzierten Arbeitskraft, da 
hier viele Umstände mitwirken, so vor allem, daß in der Tat mit 
derselben Menge an Lebensmitteln höchst verschiedene Quanten 
von Arbeitskraft produziert werden. Die verbrauchten Lebensmittel 
sind auch schon deshalb ein ungenauer Maßstab für die produzierte 
Arbeitskraft, da die entstandene physische Arbeitskraft nicht das 
allein Maßgebende ist; mit derselben physischen Arbeitskraft wird 
ein höchst verschiedenes Einkommen geschaffen werden, je nach 
den geistigen, sittlichen und sonstigen Eigenschaften des Individuums. 
Die Verzehrungssteuer belastet also nicht bloß die Arbeit, nicht 
bloß die wirtschaftlich verwertete Arbeit, sondern um uns so aus- 
zudrücken, auch die platonische Arbeit; sie wird auch dadurch un- 
gerecht, daß verschiedene Einkommensgrößen infolge der Gleich- 
heit des Verbrauches gleichmäßig besteuert werden. Dabei blieb 
noch unerwähnt, daß diese Auffassung auch deshalb unberechtigt 
ist, denn einzelne Arten der Ertragssteuern usw. belasten nicht bloß 
das Kapital, sondern auch die Arbeit und das daraus entspringende 
Einkommen. Wenn Stein die Besteuerung der Arbeit auf diesem 
Wege für notwendig hält, da bei der Arbeit der reine Ertrag nicht 
berechnet werden kann, so ist er im Unrecht, wie ja auch er dies 
anerkennen muß, wo die Arbeit als selbständiger Faktor auftritt 
und das Einkommen in der Form des Arbeitslohnes erscheint. 
Streng genommen wäre die Verzehrungssteuer nicht eigentlich zur 
Besteuerung des Arbeitseinkommens nötig, sondern wie Stein sich 
ausdrückt, zur Besteuerung des edleren Teiles der Arbeit, also vor 
allem der in der Leitung des eigenen Unternehmens sich kund- 
gebenden Arbeit. Hier ist also eigentlich nicht einmal von dem 
Arbeitseinkommen die Rede, sondern von jenem eigentümlichen 
Einkommen, das der Unternehmer genießt. Wer aber glaubt ernst- 
lich, daß die Verzehrungssteuer die geeignete Besteuerungsform des 
Unternehmergewinnes ist!)? Hieraus entstehen nun jene formal 
falschen Konstruktionen bei Stein, wonach er auf derselben Seite 
seines Werkes einmal sagt, die Besteuerung des Arbeitseinkommens 
') Stein kompliziert diese Theorie noch damit, daß er selbst dort, wo 
er sich mit den Hauptbegriffen der Terminologie beschäftigt (formale Grund- 
begriffe, Finanzwissenschaft S. 229), die Ausdrücke nicht rigoros anwendet und 
trotzdem es sich hier um die eigentümliche Besteuerungsweise der Arbeit als 
solcher handelt, im Gegensatz zu den Besteuerungsweisen des Kapitals, die Ar- 
beit wiederholt „persönliches Kapital“ genannt wird. 
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