IV. Abschnitt. Hilfswissenschaften der Staatshaushaltslehre. 31
gestaltung des ganzen Steuerwesens, erhöht dessen sozialethischern
Inhalt und schafft Steuern, welche namentlich das arbeitslose Ein-
kommen heranziehen.
Mit dem Vorangehenden ist es nur teilweise im Gegensatze,
wenn Vocke den sozialpolitischen Gesichtspunkt zurückweist, da
er alles, was rechtmäßig vom Steuerwesen gefordert werden kann,
als Konsequenz des sittlichen Prinzipes auffaßt, während alles, was
über dasselbe hinausgeht, als diesem Gebiete fremd und mehr auf
guter Meinung als auf Klarheit und Folgerichtigkeit beruhend ab-
zuweisen ist. (Vorwort.)
IV. Abschnitt.
Hilfswissenschaften der Staatshaushaltslehre,
insbesondere ihr Verhältnis zur Sozialökonomie.
1. Volkswirtschaftslehre. Das Wissen ist eins und so
sind denn alle Wissenschaften im Verhältnisse zueinander Hilfs-
wissenschaften. Im engeren Sinne betrachten wir aber als Hilfs-
wissenschaften jene, welche mit einer Wissenschaft in engerer Be-
ziehung stehen, mit derselben eine größere Gruppe von Wissens-
zweigen bilden, für dieselbe die Vorkenntnisse liefern, deren Material
ergänzen, deren Basis befestigen, deren Anwendung vermitteln,
deren Prinzipien klären.
Die Finanzwissenschaft steht vor allem mit den ökonomischen
Doktrinen, namentlich mit der politischen Ökonomie, mit der So-
zialökonomie in engster Verbindung. Schon die vorhergehenden
Krörterungen haben uns Einblick in den Zusammenhang zwischen
Finanzwissenschaft und Sozialökonomie gezeigt. Doch ist es nun
nötig, zur genauen Kennzeichnung des Charakters der Finanzwissen-
schaft die Beziehungen beider Wissenschaften zueinander näher zu
untersuchen.
Die Sozialökonomie erforscht die allgemeine Ordnung der so-
zialen Wirtschaft, die Gesetze und Regeln dieser Ordnung. Der
Staatshaushalt, als eine Spezies der Gesamtwirtschaften, der kollek-
tiven Wirtschaftsindividualitäten, steht dementsprechend gleichfalls
unter der Macht dieser Gesetze und Regeln. Die Erscheinungen
der sozialen Wirtschaft wirken entscheidend auf die Staatswirtschaft
ein und bestimmen deren Richtung. Umgekehrt hat auch die Staats-
wirtschaft ihre ökonomischen Rückwirkungen u. zw. sowohl auf
die Produktion, als auf Zirkulation, Distribution, Konsumtion