G. II. Abschnitt. Die wichtigeren Steuersysteme der Selbstverwaltung. 549
haftigkeit dieses Systems; die Zollhäuser waren gewöhnlich die
ersten Opfer der Volkswut. Endlich kam eine Reform zustande,
deren Wesen darin bestand, daß den Gemeinden größerer Einfluß
gestattet wird auf das System der Verzehrungssteuern. Namentlich
wird die Bildung von geschlossenen Gemeinden erschwert und die
Auflösung solcher erleichtert.
5. Belgien. Belgien folgte bis zum Jahre 1860 gänzlich dem
französischen System, nur wurde der Selbstverwaltung auf dem
Gebiete der Finanzverwaltung größerer Spielraum gestattet. Die
Haupteinnahmequellen waren Zuschläge und Verzehrungssteuern.
Außerdem eine ablösbare Arbeitspflicht, eine besondere Personal-
steuer, eine Steuer zur Erhaltung von Straßen, Kanälen, in einigen
Gemeinden Pferde-, Hunde-, Wagensteuer, Jagdgebühren, Straßen-
mauth, endlich in Brüssel seit 1865 eine Erbschaftssteuer. Die
Verzehrungssteuern, denen namentlich Mehl, Wein, Bier, Alkohol
und ähnliche Gegenstände unterworfen waren, erschwerten sehr den
Verkehr dieses Landes mit kleinem Territorium, dieselben waren
daher schon seit den vierziger Jahren ernsten Angriffen ausgesetzt,
wurden aber trotzdem erst im Jahre 1860 abgeschafft. Jene Ge-
meinden, in denen Verzehrungssteuern‘ existierten, wurden ent-
schädigt, indem sie an gewissen staatlichen Einnahmen beteiligt
wurden, so insbesondere an dem Postgefälle, Kaffeezoll, vom Aus-
lande stammendem Wein und Alkohol und im Inlande produziertem
Wein, Bier, Alkohol, Essig und Zucker. Im Jahre 1889 wurden
die Gemeinden an der damals ins Leben getretenen Getränkesteuer
und an dem Fleisch- und Viehzoll beteiligt. Das Gemeindegesetz
setzt die obligatorischen Ausgaben der Gemeinden fest. Die bel-
gischen Gemeinden genießen eine viel größere Unabhängigkeit wie
die französischen; keinerlei Gemeindesteuern und Gemeindelasten
können ohne Zustimmung des Gemeinderates festgesetzt werden.
Die Kontrolle üben die Provinzkommissionen aus. Mit diesem
System hat das holländische viel Ähnlichkeit.
6. Rußland. In Rußland ruhte das Gemeindewesen bis auf
die neueste Zeit auf kommunistischer Grundlage, deren primäre
Gestalt der Mir ist. Die Gemeinde umfaßt das gesamte wirtschaft-
liche Leben des Individuums und verknüpft dasselbe unauflöslich
mit der Gemeinde. Auch in Rußland setzte der Staat die obli-
gatorischen Aufgaben der Gemeinde fest; hierher gehören die
Kosten der Gemeindeverwaltung, die Kosten der ärztlichen Be-
handlung bei Epidemien, Kosten der Impfung, Errichtung von
Getreidemagazinen, Errichtung von kommunalen Wegen, Kanälen,
Haltung von Gemeindewächtern, Versorgung von Kranken, Invaliden.