1 5. Buch.‘ Der Staatskredit.
Schulden, da bei jenen die Last durch den Nutzen der geschaffenen
produktiven Investitionen ausgeglichen wird. Die Unterscheidung
von „produktiv“ und „unproduktiv“ stößt auch hier auf große
Schwierigkeiten. Besser wäre die folgende Unterscheidung: 1. pro-
duktiv; 2. nützlich, aber nicht produktiv; 3. unproduktiv. Auf-
merksamkeit verdient die Bemerkung Andler’s*), der direkt und
indirekt produktive Ausgaben unterscheidend, sich selbst verzinsende
und sich nicht selbst verzinsende Ausgaben zu unterscheiden
empfiehlt. Natürlich kann dies nur auf Kapitalsanlagen bzw. In-
vestitionsausgaben angewendet werden.
2. Zwangsanlehen. Die Staatsanlehen sind freiwillige,
vertragsmäßige oder Zwangsanlehen. Das Zwangsanlehen
ist die Form der Anlehen, die namentlich in früheren Zeiten häufig
vorkam. Der Zwang wurde in verschiedener Weise ausgeübt; ın
der Regel war derselbe nur ein moralischer, doch kam auch solcher
mit Brachialgewalt vor?). Die Art der Zwangslehen ist eine ver-
schiedene: 1. Nichterfüllung von Zahlungsverbindlichkeiten, insbe-
sondere Aufschub von Zahlungsterminen; 2. vorzeitige Eintreibung
von Steuern; 3. Verwendung der dem Staate anvertrauten Gelder,
Kautionen, Fonds; 4. Ausgabe von mit Zwangskurs ausgestattetem
Papiergeld; 5. eigentliche Zwangsanlehen. Diese werden entweder
im’ allgemeinen bei den einzelnen Staatsbürgern, oder bei Unter-
nehmern, bei Geldinstituten aufgenommen, bei Städten, Universitäten,
der Kirche usw. HEine eigene Art der Zwangsanlehen waren die
Amtsanlehen, die der Amtsnachfolger einzulösen hatte. Die Zwangs-
anlehen sind, in welcher Form immer aufgenommen, von schädlicher
Wirkung und schwächen den Staatskredit. Selbst das sogenannte
patriotische Anlehen von Pitt — sagt Rogers — war. ein
Fehler. Die Zwangsanlehen verursachen große Ungerechtigkeiten,
da der Verteilungsschlüssel in der Regel ein unrichtiger ist. Oft
zwingt der Staat solche zur Darstreckung von Anlehen, die nicht
gerade die Leistungsfähigsten sind, wie z. B. seine eigenen Beamten.
Wenn die Verteilung auf Grund der Steuerlast geschieht, so wird
sie dieselben Ungerechtigkeiten verursachen, die sich in der Ver-
teilung der Steuerlast kundgibt. Auch das verursacht eine Un-
gleichheit, daß die Vertreter des beweglichen Kapitals leichter Geld
beschaffen können, als die Vertreter des unbeweglichen Kapitals.
Von Venedig sagt Sieveking, daß die höheren Klassen beim’
Zwangsanlehen stärker in Anspruch genommen wurden. Wer früher‘
einzahlte, dem wurden Begünstigungen gewährt. Das Zwangs-
1) Die Städteschulen in Frankreich und Preußen. Stuttgart 1911, S, 111.
2) Siehe Thorsch, Materialien S. 113.
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