V. DIE SUBJEKTE DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 159
oder ohne Entlohnung besteht. Die Geschäfte werden entweder von
Vorstandsmitgliedern oder von bevollmächtigten Beamten, den Direk-
toren, geführt, die dann in der Regel vor wichtigen Geschäften die
Genehmigung des Vorstandes einzuholen haben.
ı Die Aktiengesellschaft bietet insbesondere den Gesellschaftern
mannigfache Vorteile, die die übrigen Gesellschaftsformen nicht auf-
weisen: Der Aktionär haftet nur mit seiner Einlage und kann sich
jederzeit ohne jede Umständlichkeit von dieser Haftung befreien,
indem er seine Aktie an andere überträgt, verkauft; die Aktien
lauten zumeist auf kleinere Beträge als die Einlagen bei den übrigen
Handelsgesellschaften, Auch ist die Aktiengesellschaft nicht wie jede
andere Gesellschaftsform von der Lebensdauer und Leistungsfähig-
keit einiger weniger (der Komplementäre) abhängig; die Leitung
ebenso wie die Gesellschafter einer Aktiengesellschaft können wech-
seln, ohne daß hiedurch das Unternehmen beeinträchtigt wird. Aus
diesen Gründen werden sich stets Leute eher bereit finden, an einer
Aktiengesellschaft teilzunehmen als an einer anderen Handelsgesell-
schaft; dadurch, wie auch durch die große Anzahl der Gesellschafter
ist es möglich, große Kapitalien leicht zusammenzubringen. Unter-
nehmungen mit großem Kapital, wie Eisenbahnen, Banken, Ver-
sicherungsanstalten, industrielle Etablissements, sind daher heut-
zutage zumeist Aktiengesellschaften. — Anderseits ist es den Aktio-
nären nur einmal im Jahre, in der Generalversammlung, ermög-
licht, ihre Rechte als Gesellschafter geltend zu machen und einen
geringen Einblick in die Geschäftsführung zu erhalten; sie sind daher
genötigt, dem Vorstande, der während des ganzen Jahres das Unter-
nehmen leitet, ein großes Vertrauen einzuräumen, das sehr leicht
mißbraucht werden kann. Schon bei der Gründung einer Aktiengesell-
schaft können die Gründer durch in Aussicht gestellte hohe Erträg-
nisse unwissende Aktionäre für ein gewagtes oder‘ verlustreiches
Unternehmen heranzuziehen. Die leichte und bequeme Art, Aktionär
zu werden, verleitet eben viele, Gesellschafter eines Aktienunter-
nehmens zu werden, ohne sich über die Vermögensverhältnisse, die
Ertragsfähigkeit und die Leiter dieses Unternehmens auch nur im
entferntesten so zu informieren, wie sie es bei dem Eintritt als
Komplementäre oder Kommanditisten in eine andere Handelsgesell-
schaft sicherlich getan hätten.
‚ .D. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien besteht in der
Verbindung einer offenen Handelsgesellschaft mit einer Aktiengesell-
schaft; während nämlich einer oder mehrere mit ihrem ganzen Ver-
mögen haften, ist das Kapital der Kommanditisten in Aktien zerlegt.
Stand eine größere Zahl von Mitgliedern auf, so werden einige wenige
als sogenanntes Exekutivkomitee zur Führung der laufenden Geschäfte bevoll-
mMächtigt.