VII. DIE ORGANISATION DES ÜBERSEEGESCHÄFTES 187
CU. Die Absatzgewinnung wird verschiedene Wege ein-
schlagen, Im‘ Kleinhandel und in der gewerblichen Produktion be-
schränkt sich der Unternehmer zumeist darauf, den Käufer in seinem
Laden oder in seiner Werkstätte abzuwarten, während ihn der
Hausierer in seinem Wohnorte aufsucht. Der Großhändler und der
Fabrikant gewinnen ihren Absatz durch Aussendung von Offerten
und Mustersendungen, durch persönliches Aufsuchen des Käufers
seitens des Chefs oder seiner Reisenden und Agenten, durch Er:
richtung von Kommissionslagern, von Filialen und Wanderlagern,
Der gewonnene Absatz muß durch fortwährende Fühlungnahme
mit dem Kundenkreis in der oberwähnten Weise erhalten werden,
Beiden Zielen, der‘ Absatzgewinnung und der Absatzerhaltung,
dient in immer größerem Maße die Reklame, Namentlich der Klein-
handel bedient sich der verschiedenen Reklamemittel, wie vorteil-
hafte Schaustellung, Inserate und Plakate, Aussenden von Katalogen
und Preislisten u. a., aber auch der Großhändler und der Fabrikant
können häufig auf diese Mittel und auf die Schaustellung in Muster-
lagern und auf Messen nicht verzichten,
‚ D. Die Einziehung des Verkaufsbetrages erfolgt im Klein-
verkehr zumeist sofort, zuweilen „auf Buch‘“ oder „auf Borg‘,
immer aber bar, im Großhandel und in der industriellen Produktion
auf Grund der verschiedenen Zahlungsbedingungen seltener durch
Barzahlung als im Wege des Giroverkehres, des Wechsels und der
Anweisung, Verkäufe gegen Akzept wird der Kaufmann zweifellos
dem offenen Ziel vorziehen, doch wird er auch dieses infolge der
Konkurrenz gewähren müssen, Hiebei sind wohl Überschreitungen
der Verfallzeit leichter möglich und er wird dann säumige. Zahler
durch Mahnschreiben, durch nachträgliche Trassierung oder. durch
Ausstellung von Postaufträgen und von Anweisungen, die an eine
Bank zum Inkasso gegeben werden, zur Begleichung veranlassen.
VII. DIE ORGANISATION DES ÜBERSEE-
GESCHAFTES
1. EINFÜHRUNG
Zur Abgrenzung dieses Kapitels wird es notwendig sein, vorerst
zu bestimmen, daß nur solche Handelsformen in Betracht gezogen
werden sollen, welche mit dem Überseegeschäft in unmittelbare
Berührung kommen, Es müssen daher alle weiteren Verkehrsakte,
die sich ausschließlich auf dem Lande abwickeln, in den folgenden