188 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
Ausführungen ausgeschaltet werden. Dadurch wird das zu behan-
delnde Gebiet auf jehe Personen eingeschränkt, welche bewußt von
Übersee kaufen oder nach Übersee verkaufen; wenn daher im nach-
stehenden von Käufer und Verkäufer die Rede ist, so werden
darunter jene Kontrahenten für eigene Rechnung zu verstehen sein,
welche, einerlei ob Händler oder Produzent, als Endglieder des
Binnenverkehrs nach Übersee exportieren oder von Übersee impor-
tieren,
Dem Überseegeschäft eigentümlich ist das Einschieben von
Zwischengliedern, welche den Verkehr zwischen Käufer und Ver-
käufer häufiger wie im Binnenhandel als einen mittelbaren erscheinen
lassen, Diese Mittelbarkeit des Verkehrs, die sich sowohl beim Ab-
schluß des Käufes, namentlich aber bei der Wertausgleichung zeigt,
ist bedingt durch die große Ortsverschiedenheit zwischen Käufer und
Verkäufer, der sich sehr oft ein beträchtlicher Kulturunterschied
zugesellt, durch den Unterschied der Zahlungsfristen und durch
Usancen des internationalen Handels, an welchen trotz gegenteiliger
Bestrebungen mit großer Zähigkeit festgehalten wird.
Die große Ortsverschiedenheit hat zunächst eine mangelhafte
Kenntnis der‘ Bezugs- und Absatzländer, der Bezugsquellen und
Absatzkreise, ihrer Währungs- und Kreditverhältnisse‘ und ihrer
Handelsusancen zur Folge; dazu tritt das begreifliche Bestreben, an
den Abnehmer möglichst nahe heranzukommen, das Absatzgebiet in
zuverlässiger Weise zu überblicken und zu beherrschen, Die Ab-
nehmer gehören vielfach einer anderen Kulturstufe an, ihre An-
sichten über Gesetz und Recht, Treu. und Glauben sind verschieden
von den europäischen Grundsätzen, die Rechtsverhältnisse vielfach
noch ungeordnet oder schwer zu übersehen. Alle diese Ursachen,
welche in früheren Zeiten zur Errichtung von Faktoreien geführt
haben, sind auch heute, wenngleich in kleinerem Maße, vorhanden
und lassen die Inanspruchnahme eines Mittelgliedes noch vielfach
geboten erscheinen, Als solche dienen Zweigniederlassungen und
Agenten, seltener Kommissionäre, weil die rasch wechselnden und
schwer überblickbaren Verhältnisse des Überseegeschäftes sich
weniger für das dauernde Kommissionsverhältnis eignen. Diese
Mittelglieder vermitteln den Verkehr mit dem überseeischen Absatz-
oder Produktionsgebiet, den Abschluß des Kaufvertrages und über-
wachen dessen ordnungsmäßige Ausführung,
Ihnen treten in manchen Ländern mit wesentlich anders ge-
arteten Wirtschafts- und Kulturverhältnissen noch besondere, ein-
geborene Hilfspersonen zur Seite.
So ist in China der Comprador die noch immer unentbehrliche Mittels-
person zwischen dem in China etablierten europäischen Haus und den chine-
sischen. Händlern und Banken. Der Comprador stammt noch aus der Zeit