Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

VIL DIE ORGANISATION DES ÜBERSEEGESCHÄFTES 199 
Orders werden an die betreffenden Produzenten weitergegeben, die 
Fakturierung erfolgt seitens des Produzenten an den Exporteur und 
von diesem wieder zumeist direkt an den Käufer in Übersee. 
Die englischen Exporteure für Piece goods (Textilwaren) werden als 
Packinghowses bezeichnet. Sie sind Eigenhändler, stehen mit bestimmten 
Textilfabriken in ständiger Verbindung, sind an ihnen wohl auch zuweilen 
finanziell beteiligt und belegen oft deren gesamte Produktion. 
In großen KExportplätzen hat sich ein weiteres Mitglied 
zwischen Exporteur und Produzenten als notwendig erwiesen, der 
sogenannte Exportagent; er erleichtert dem Exporteur die Auf- 
suchung entsprechender Lieferanten und führt diese wieder dem 
geeigneten Exporteur zu. Der Exportagent errichtet häufig private 
Musterlager, in welchen die von ihm vertretenen Produzenten ihre 
Waren zur Schau stellen und erhält von den Produzenten in der 
Regel einen entsprechenden Zuschuß zur Miete; überdies bezieht 
er eine Umsatzprovision von allen nach dem bestimmten Absatz- 
gebiet direkt oder indirekt abgeschlossenen Geschäften sowie den 
Ersatz seiner Auslagen für Porti, Telegramme, Frachten, Auskünfte 
und sonstigen Spesen. Solche Musterlager dienen insbesondere auch 
dazu, den überseeischen Importeuren, welche zur Einkaufszeit regel- 
mäßig Europa besuchen, die Auswahl ihrer Einkäufe zu erleichtern, 
sie sind aber auch für die Exporteurei des Platzes eine bequeme 
Schaustellung aller jener Erzeugnisse, nach welchen auf Grund der 
empfangenen Nachrichten Nachfrage in Übersee vorhanden ist. Die 
gesamte bezügliche Geschäftskorrespondenz, Orderkopien und Fak- 
turen gehen durch die Hand des Exportagenten. 
Die überseeischen Abnehmer, Großhändler, Warenhäuser oder 
Fabrikanten bestellen wohl vielfach schon direkt beim europäischen 
Exporteur oder Produzenten. Große überseeische Importeure haben 
nicht selten in Europa ihren besonderen Einkaufsagenten und fügen 
selbst direkten Orders die Klausel bei: „Subject to confirmation by 
owr agent ...‘“, um durch diesen die näheren Modalitäten des Kaufs 
und auch die Konkurrenzfähigkeit des Verkäufers einer Kontrolle 
unterziehen zu lassen (sogenannte confirmed orders). Dieser Agent 
tritt dann in unmittelbare Verbindung mit dem Lieferanten, besorgt 
die Spedition, bestimmt die billigste Verschiffungsgelegenheit, bezahlt 
auch häufig den Kaufpreis oder besorgt die Finanzierung und erledigt 
Reklamationen und Schadenersatzansprüche. 
In der Regel ist aber auch in Übersee ein Zwischenglied für:den 
Verkauf der europäischen Erzeugnisse tätig; man kann unterscheiden 
Zwischen Zweigniederlassung, Agenten und Kommissionär. 
Die Zweigniederlassung ermöglicht die intensivste Pflege eines 
überseeischen Absatzgebietes und kommt dem mit der Distanz 
wachsenden Bedürfnis nach völlig einwandfreier und zuverlässiger
	        
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