Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

200 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN. VERKEHRS 
Vertretung der Interessen am meisten entgegen. Auch die Zweig- 
niederlassung bedient sich zur Einsammlung der Orders sehr häufig 
weiterer Mittelspersonen, wie z. B. der Comprador in China, der 
Banto in Japan, der Broker in Ostafrika, der Commission-Agent in 
Ostindien u. a. 
Wenig beliebt ist die Übersendung von Konsignationen an einen 
überseeischen Kommissionär, weil hier die Vertrauensfrage eine 
bedeutende Rolle spielt und weil infolge der großen Entfernungen 
die Abänderung der ursprünglichen Dispositionen bei ungünstiger 
Konjunktur sehr erschwert ist. Man konsigniert Waren, die neu 
eingeführt werden oder deren Verkauf unsicher ist. 
Am häufigsten findet sich die Vertretung durch Agenten; sie 
müssen in der Regel mit großen Vollmachten ausgestattet werden, 
weil sie auch sehr häufig Rabatte und sonstige Nachlässe gewähren 
und Differenzen zu regeln haben. Die Wahl des Agenten ist daher 
mit großer. Sorgfalt und nur auf Grund eingehender und Zuverlässiger 
Auskünfte vorzunehmen. 
Nach manchen Gebieten, wie z. B. nach Kanada, Süd- und 
Zentralamerika, Südafrika, hat sich die Entsendung von Reisenden 
allgemein eingebürgert. Sie müssen mit ausgiebigen Musterkollek- 
tionen und selbstverständlich mit größeren Befugnissen ausgestattet 
werden als die Binnenreisenden. Die hohen Kosten solcher Aussend- 
linge sucht man dadurch zu vermeiden, daß verschiedene Firmen, 
die sich selbstredend nicht konkurrenzieren dürfen, einen Kollektiv- 
reisenden nach einem Absatzgebiet entsenden. 
Die Wertausgleichung im überseeischen Export erfolgt durch 
Barzahlung, durch Trassierung auf den Käufer oder auf eine Bank, 
schließlich durch Remittierung gegen offenes Ziel. 
Die Barzahlung durch Scheck mit oder ohne Skonto wird 
gegen Ausfolgung der Dokumente oder (in Ostasien) gegen. Ausfolgung 
der Ware aus dem Godown geleistet, 
Die Remittierung setzt eine laufende Verrechnung und damit 
eine Kontokorrentverbindung voraus, die vom Binnenverkehr sich 
nicht mehr unterscheidet. 
Die Trassierung hat entweder die Finanzierung durch die 
Bank zur Voraussetzung oder es wird die Bank lediglich zur Be- 
sorgung des Inkassos benutzt. 
1. Im ersten Falle wirkt die Bank, wie bereits erwähnt, nicht 
nur Kkreditvermittelnd, sondern auch kreditsichernd. Sie verschafft 
dem Verkäufer, dem Exporteur, nicht nur die Möglichkeit, sofort 
über den Gegenwert zu verfügen, sondern bietet ihm auch die Siche-
	        
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