Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

258 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
drei Geldbeutel, als Kennzeichen. Von Brügge kam diese Einrichtung im 
Jahre 1460 nach Antwerpen, wo 1581 die erste große Börse gebaut wurde. 
Im 17. Jahrhundert erlangte die Börse von Amsterdam die größte Bedeutung; 
neben dem Wechsel- und Leihgeschäfte, die bis dahin die wichtigsten Börse- 
geschäfte waren, wurden in Amsterdam auch Zeitgeschäfte in Waren und 
in Effekten (Fonds) gemacht. Nach der Eroberung Hollands durch die 
Franzosen ging die Bedeutung der Amsterdamer Börse an jene in Frank- 
furt a, M. über. — In London wurde die erste Börse, „The Royal Exchange‘, 
im Jahre 1570 gegründet. Die erste Effektenbörse in Deutschland wurde im 
Jahre 1771 in Wien errichtet. 
Die Börse ist ein Markt des Großhandels mit weitgehend geregel- 
ten Verkehrsformen bei Abwesenheit der Verkehrsobjekte. Wesent- 
lich für die Begriffsabgrenzung ist 1. die Regelmäßigkeit der Zu- 
sammenkünfte, die sich aus dem (oben ausgeführten) Marktbegriff 
ergibt, 2. der Ausschluß des Kleinhandels, der an den meisten 
Börsen in der Festsetzung von Mindestwert- oder -mengeneinheiten 
(sogenannten Börseschlüssen) zum Ausdruck kommt, 3. die Fest- 
legung von Vertragstypen, die den Abschluß und die Erfüllung der 
an der Börse abgeschlossenen Geschäfte einheitlich und zuweilen 
so weitgehend regeln, daß der freien Vereinbarung lediglich Menge, 
Erfüllungszeit und Preis überlassen bleibt, und schließlich 4. die 
Vertragschließung in Abwesenheit der Ware. Dieses Merkmal ergibt 
sich teils aus der Eigenschaft der Börse als Großmarkt, teils aus 
der unter Zahl 3 angeführten Typisierung der Börsegeschäfte, die 
auch für die Art- und Qualitätsbestimmung der Vertragsgegenstände 
vielfach einheitliche Begriffe schafft und dadurch die Voraussetzung 
für die Vertretbarkeit dieser Verkehrsobjekte bildet. Diese Fest- 
setzung einheitlicher Vertragsbestimmungen hat sich immermehr zum 
charakteristischen Merkmal der Börsen ausgestaltet und zuerst an 
den englischen und amerikanischen Börsen bis zur Aufstellung ein- 
heitlicher Schlußbrief- oder Kontrakttypen geführt?). Dadurch wird 
einerseits die Preisbildung erleichtert, anderseits die Börse immer 
mehr zum Markte für vertretbare Waren. Die einheitlichen Vertrags- 
bestimmungen kommen weiters zum Ausdruck in der Festsetzung 
gleicher Lieferungsfristen und Mengenbestimmungen. Alle diese Um- 
stände erhöhen die Möglichkeit, entgegenstehende Verträge zu kom- 
pensieren, so daß eine große Zahl der an der Börse abgeschlossenen 
Geschäfte nicht wirklich, effektiv, erfüllt, sondern durch wechsel- 
seitige Abrechnung, durch Kompensation oder Skontration erledigt 
werden. Mit jeder Börse ist daher eine mehr oder weniger weit- 
gehende Liquidationseinrichtung für die Abwicklung der Geschäfte 
verbunden, die diese wechselseitige Abrechnung durchführt und die 
effektive Erfüllung auf die sonach verbliebenen Mengen- und Wert- 
differenzen. beschränkt. 
°) Siehe S. 182 und die dort und auf S. 313 abgedruckten Kontrakttypen.
	        
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