Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

IX. MARKTORGANISATIONEN 1 
die Börsen in England und den englischen Kolonien und in Nord- 
amerika vollkommen freie private Organisationen zumeist in der 
Form von Aktiengesellschaften. 
Hinsichtlich ihrer rechtlichen Form sind die Börsen entweder 
Körperschaften (wie in Österreich und England) oder regelmäßige Ver- 
sammlungen (wie in Deutschland, Holland und Belgien). 
In jedem Falle wird die Organisation der Börse durch ein Statut 
geregelt; dieses enthält Bestimmungen über die Leitung der Börse, 
über die Zulassung der Besucher, die Rechte und Pflichten der Mit- 
glieder, über die Aufrechthaltung der Ordnung und den Abschluß 
und die Abwicklung der Geschäfte sowie deren Vermittlung. 
Für die Stellung einer Börse im wirtschaftlichen Verkehr sind 
die Bestimmungen über die Zulassung zum Besuche von der größten 
Bedeutung; in dieser Hinsicht kann man drei Arten von Börsen 
unterscheiden: 
1. Die Börsen sind jedermann oder doch allen Kaufleuten frei 
zugänglich. Solche sind die Hamburger Börse, die grundsätzlich 
allen eingetragenen Firmen und deren Angestellten offen steht, 
die französischen Börsen, die italienischen Warenbörsen, dann die 
nordischen Börsen sowie jene in Holland und Belgien, die gegen 
Zahlung eines kleinen Eintrittsgeldes, das in den späteren Börse- 
stunden gewöhnlich aufgehoben wird, betreten werden können*). 
Diese freie Zugänglichkeit hat zur Folge, daß diese Börsen nicht 
nur Versammlungen von berufsmäßigen Börsebesuchern sind, son- 
dern den Treffpunkt für alle Interessenten des wirtschaftlichen 
Verkehrs bilden. Daher ist z. B. die Hamburger Börse täglich von 
10.000 bis 12.000 Personen besucht (darunter neben den Kaufleuten 
Schiffsreeder, Vertreter von Versicherungsgesellschaften, Spediteure, 
Rechtsanwälte und viele andere), die sich dort nicht nur zum Ab- 
schlusse von Geschäften, sondern auch zum Austausch der Mei- 
nungen, zur Besprechung und Vorbereitung geschäftlicher Trans- 
aktionen einfinden, weil sie sicher sind, dort ihre Geschäftsfreunde 
des Hamburger Platzes anzutreffen. Dadurch entwickeln sich diese 
Börsen über den engeren Begriff des berufsmäßigen Börsegeschäftes 
hinaus zum wirklichen Mittelpunkt des gesamten wirtschaftlichen 
Verkehrs. Anderseits stehen solche Börsen auch Personen. offen, 
die weder über das entsprechende Kapital noch über den Kredit ver- 
fügen. Doch können solche Elemente durch die Organisationen der 
Kaufleute ferngehalten werden. So bilden die Hamburger Kaufleute 
die „Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmannes‘“, der nur solche 
4) Allerdings ist der Effektenverkehr an den holländischen Börsen 
besonderen Körperschaften vorbehalten, siehe dort. 
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