IX. MARKTORGANISATIONEN 203
Als Beispiel für diese Art von Börsen sei die Stock Exchange in London
angeführt. Sie ist eine Korporation, bestehend aus Mitgliedern (Members),
die alljährlich aus ihrer Mitte das Committee for General Purposes (30 Mit-
glieder, die mindestens fünf Jahre lang Member sind) wählen. Der Aufzu-
nehmende muß von einem Zurücktretenden Mitglied oder von. den Erben
eines verstorbenen Mitgliedes nominiert und von drei Mitgliedern, die minde-
stens vier Jahre der Korporation angehören, empfohlen werden; diese müssen
sich verpflichten, im Falle einer Zahlungseinstellung (Default) bis zum Betrag
von je 500 £ vier Jahre hindurch vom Tage der Zulassung für das neue
Mitglied zu haften, wobei nachgewiesen werden muß, daß die Garanten keine
Zahlung erhalten haben. Das genannte Committee kann auch alljährlich be-
stimmen, wieviel autorisierte Clerks (bevollmächtigte Angestellte von Börse-
mitgliedern) ‚als Mitglieder zugelassen werden; diese müssen mindestens
vier Jahre Clerk gewesen sein und brauchen nur zwei recommenders mit je
300 © Haftung durch drei Jahre zu bestellen. Jeder Kandidat muß weiters
englischer Staatsbürger sein, darf weder Eigentümer noch Angestellter eines
Geschäftes außerhalb der Börse, auch nicht Aktionär eines Unternehmens
sein, das in Effekten handelt, sich nicht im Konkurs befinden; auch seine
Frau darf kein Geschäft betreiben. Die Aufnahme erfolgt durch Ballotage
mit einer drei Viertel Mehrheit bei Anwesenheit von zwölf Mitgliedern des
Committee. Die Aufnahmsgebühr beträgt 500 Guinees (zu 21 s), der Jahres-
beitrag 30 Gwuinees; außerdem muß jedes Mitglied einen Anteilschein der
Stock Exchange zeichnen, wenn er mit zwei Bürgen, und drei Anteilscheine,
wenn er mit drei Bürgen zugelassen worden ist. Um zweifelhafte Mitglieder
ausscheiden zu können, muß jedes Mitglied alljährlich um seine Wieder-
zulassung einkommen, über die das Committee in der gleichen Weise wie
bei einer Neuaufnahme in seiner Versammlung am ersten. Montag im März
entscheidet.
Diese strengen Zulassungsbedingungen haben zur Folge, daß die
Besucher zahlkräftig und kreditfähig sind und daß ihr Kreis durch
Tradition und gute Einführung eingeschränkt bleibt. Dadurch erhalten
die Mitglieder solcher Börsen eine monopolartige Stellung, die ihnen
einerseits ein entsprechendes Einkommen sichert, anderseits die
Pflicht zur Wahrung des Standesansehens in erhöhtem Maße auferlegt.
Diese erschwerte Zugänglichkeit ‘ist ein Merkmal der Börsen in Eng-
land und Nordamerika, sie findet sich aber auch an der Pariser Börse
und bei der Vereeniging voor den Effectenhandel in Amsterdam und
der Vereeniging van Effectenhandelaren in Rotterdam.
Die Börseeinrichtungen zeigen in den einzelnen Ländern keine
wesentlichen Verschiedenheiten. Der Börsesaal ist häufig seitlich
mit Säulengängen (Loggien) nach italienischem Vorbild versehen,
mit einem Glasdach überdeckt und steht in unmittelbarer Verbindung
mit Telephonzellen, einem Post- und Telegraphenamt®), mit Schreib:
stuben, Lesezimmern und dergleichen. An den Effektenbörsen des
Kontinents ist nicht selten den Sensalen oder beeideten Maklern
ein besonderer Raum in der Mitte des Börsesaales vorbehalten, der
5) An der Stock Exchange in London münden die überseeischen Kabel-
linien in die Kellerräume des Börsegebäudes.
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