280 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
treffen, werden noch fünf Vertreter der Landwirtschaft und der
landwirtschaftlichen Nebengewerbe, für die den Handel mit Metallen
betreffenden Angelegenheiten zwei Vertreter der Industrie zugewählt.
Alljährlich wählen der Börsevorstand und seine Abteilungen aus ihrer
Mitte je einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende,
Sohin‘ gliedert sich die Börse zu Berlin in die Abteilungen
Wertpapierbörse, Produktenbörse und Metallbörse; außerdem ist
in den Börseräumen der Verkehr in kaufmännischen Hilfsleistungen
(Versicherungs-, Fracht-, Lagereigeschäft u. dgl.) gestattet. Zum
Börsebesuche mit der Befugnis zur Teilnahme am Börsehandel
werden vom Börsevorstande geeignete, volljährige Personen, die
als Einzelkaufleute, persönlich haftende Gesellschafter einer offenen
oder Kommanditgesellschaft oder gesetzliche Vertreter einer juri-
stischen Person in das Handels- oder Genossenschaftsregister einge-
tragen sind, oder deren bevollmächtigte Vertreter zugelassen. Der
Antrag auf Zulassung bedarf der Unterstützung durch drei Gewährs-
männer, die seit mindestens drei Jahren Börsebesucher sind, und
ist durch Aushang in den Börsesälen während acht Börsetagen
bekannt zu machen. Die Ablehnung von Zulassungsanträgen erfolgt
ohne Angabe von Gründen. Für die Aufrechthaltung der Ordnung
sorgt der Börsevorstand, der Geldstrafen verhängen oder auf Aus-
schließung bis zu einem Jahre erkennen kann.
Die amtlichen Preise und Kurse werden namens des Börse-
vorstandes durch ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Börse-
Vorstandes festgestellt. Bei der Preisfeststellung für landwirtschaft-
liche Produkte sind auch mindestens zwei Vertreter der Landwirt-
schaft oder der landwirtschaftlichen Nebengewerbe zur Mitwirkung
zu berufen. Die Kursfestsetzung erfolgt auf Grund der von den
Kursmaklern gegebenen Aufklärungen und der sonstigen Wahrneh-
mungen durch die bestimmten Mitglieder des Börsevorstandes.
An der Berliner Wertpapierbörse werden Kassageschäfte
und Zeitgeschäfte unterschieden ?). Kassageschäfte sind in der Regel
am nächstfolgenden Börsetag vormittags zu erfüllen. Zeitgeschäfte
sind zumeist Fixgeschäfte per ultimo; es kann aber auch per medio
oder ger Erscheinen gehandelt werden ; als Aufgabe kann nur eine
an der Börse vertretene Firma, die Mitglied des Liquidationsvereines
für Zeitgeschäfte an der Berliner Wertpapierbörse ist, benannt
werden 10),
9) Die Zeitgeschäfte sind am 1. Oktober 1925 wieder aufgenommen
worden.
10) Zeitgeschäfte können auch mit dem Zusatz „täglich“ (bei Käufen)
oder „auf Ankündigung“ (bei Verkäufen) abgeschlossen werden. Bei „täglich“
hat der Käufer, „auf Ankündigung‘ der Verkäufer das Recht der Kündigung,
wobei der folgende Börsetag als Erfüllungstag gilt.