20
die österreichische und die ungarische bereits viele Hundert
tausende Gulden auf die Besiedlung der Östlichen Grenz
länder mit buntem Vieh verwendet haben und noch ver
wenden, nur um das einfarbige Vieh, das dort, wie in den
verseuchten Nachbarstaaten, gehalten wird, allmälich zu ver
drängen. Dadurch wäre der Controle die beste Hilfe geleistet.
Im Uebrigen haben wir ja gerade aus der Schwierigkeit
der Diagnose der Seuche, wenn sie milde und schleichend
verläuft, deducirt, dass auch die Contumazanstalt nicht aus
reichende Sicherheit gewähren kann.
Die Einfuhr lebender Rinder mit oder ohne Controle in
Contumazanstalten ist also unbedingt zu verwerfen. Wir
glauben dies genügend mit Beweisen aus Theorie und Praxis
erhärtet zu haben.
Sehen wir nun, ob die rumänischen Viehzüchter ihre
Thiere nicht vielleicht im geschlachteten Zustande nach
Oesterreich-Ungarn importiren könnten. Allerdings hätte dies
wenig Werth für sie, denn der Ernährungszustand ihrer Thiere
ist meist ein solcher, dass sie erst einer Mast in den Bren
nereien Ungarns unterzogen werden müssten. Aber immerhin!
Nehmen wir an, das Fleisch der Thiere wäre bereits von
solcher Güte, dass es dem Consum zugeführt werden könnte.
Auch für diesen Fall müssen wir unser Veto gegen diese
Forderung Rumäniens einlegen. Wir thun dies auf Grund
der Ergebnisse der veterinärwissenschaftlichen Forschung,
die auch das Fleisch oder andere Theile pestverseuchter
Thiere als Infectionsträger erkannt hat, und zwar selbst nach
Verlauf von mehreren Monaten.
Die Errichtung von Schlachthäusern längs der
russisch-rumänischen Grenze war demnach ein schwerer
Fehler unserer beiderseitigen Regierungen!
Lebt ja das Virus selbst im eingepöckelten Fleische fort.
So ergab (Röll a. a. O., S. 100) das Tränken mit der Lake
eingesalzenen Fleisches pestkrank gewesener Thiere eine
Infection! Wenn demnach unsere Monarchie einerseits
lebende Rinder aus Rumänien und Russland wegen der Ver-