Full text: Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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die österreichische und die ungarische bereits viele Hundert 
tausende Gulden auf die Besiedlung der Östlichen Grenz 
länder mit buntem Vieh verwendet haben und noch ver 
wenden, nur um das einfarbige Vieh, das dort, wie in den 
verseuchten Nachbarstaaten, gehalten wird, allmälich zu ver 
drängen. Dadurch wäre der Controle die beste Hilfe geleistet. 
Im Uebrigen haben wir ja gerade aus der Schwierigkeit 
der Diagnose der Seuche, wenn sie milde und schleichend 
verläuft, deducirt, dass auch die Contumazanstalt nicht aus 
reichende Sicherheit gewähren kann. 
Die Einfuhr lebender Rinder mit oder ohne Controle in 
Contumazanstalten ist also unbedingt zu verwerfen. Wir 
glauben dies genügend mit Beweisen aus Theorie und Praxis 
erhärtet zu haben. 
Sehen wir nun, ob die rumänischen Viehzüchter ihre 
Thiere nicht vielleicht im geschlachteten Zustande nach 
Oesterreich-Ungarn importiren könnten. Allerdings hätte dies 
wenig Werth für sie, denn der Ernährungszustand ihrer Thiere 
ist meist ein solcher, dass sie erst einer Mast in den Bren 
nereien Ungarns unterzogen werden müssten. Aber immerhin! 
Nehmen wir an, das Fleisch der Thiere wäre bereits von 
solcher Güte, dass es dem Consum zugeführt werden könnte. 
Auch für diesen Fall müssen wir unser Veto gegen diese 
Forderung Rumäniens einlegen. Wir thun dies auf Grund 
der Ergebnisse der veterinärwissenschaftlichen Forschung, 
die auch das Fleisch oder andere Theile pestverseuchter 
Thiere als Infectionsträger erkannt hat, und zwar selbst nach 
Verlauf von mehreren Monaten. 
Die Errichtung von Schlachthäusern längs der 
russisch-rumänischen Grenze war demnach ein schwerer 
Fehler unserer beiderseitigen Regierungen! 
Lebt ja das Virus selbst im eingepöckelten Fleische fort. 
So ergab (Röll a. a. O., S. 100) das Tränken mit der Lake 
eingesalzenen Fleisches pestkrank gewesener Thiere eine 
Infection! Wenn demnach unsere Monarchie einerseits 
lebende Rinder aus Rumänien und Russland wegen der Ver-
	        
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