Full text : Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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fürchten  zu  müssen,  der  egoistischen  Interessenvertretung
geziehen  zu  werden,  so  stellt  sich  hier  die  Sachlage  doch
weit  anders, -  dort  sind  die  Abweisungsgründe  so  eminent
veterinärpolizeilicher  Natur,  dass  sich  ihnen  gewiss  Niemand,  und
sei  sein  Erwerbsinteresse  vielleicht  noch  so  sehr  durch  den  Zollfrieden ­
  oder  Zollkrieg  mit  Rumänien  tangirt,  entziehen  kann.
Denn  man  kann  vielleicht  Begünstigung  des  Exportes  der
Industrieproducte  durch  Goncessionen  für  den  Import  der
Rohstoffe  zu  compensiren  glauben  ;  nie  und  nimmer  aber
wird  eine  Staatsgewalt  es  unternehmen,  zur  Erreichung  von
Zollermässigungen  einen  grossen  Theil  des  Nationalvermögens ­
  einem  elementaren  Unglücke  preiszugeben.  Bei
der  Frage  der  Zollfreiheit  des  Getreides  aber  liegen,
wie  gesagt,  die  Dinge  anders.  Hier  könnte  es  sich  allerdings
um  eine  Abwägung  der  Grösse  des  Schadens/»  respective
Nutzens  für  die  einzelnen  Volkstheile  des  Staates  handeln,
hier  könnte  von  gewisser  Seite  allerdings  an  die  Zweckmässigkeit ­
  einer  Compensation  gedacht  werden.  Dass  dieselbe
aber  auch  in  diesem  Falle  nicht  am  Platze  wäre,  wollen
wir  im  Folgenden  zeigen;  mit  dem  erbrachten  Beweise
werden  wir  uns  aber  auch  vor  dem  Vorwurfe  des  einseitigen
„  Agrarierthumes  um  jeden  Preis  ,  der  engherzigen  Vertretung
eines  Classeninteresses  bewahrt  haben.
Der  Import  rumänischen  Getreides  geschah  bisher
zollfrei.  Wohl  belegt  unser  Zolltarif  vom  Jahre  1882  Gerste,
Hafer,  Mais  und  Roggen  pro  Mentercentner  mit  einem  Zoll
von  25  kr.,  Weizen,  Spelz,  Halbfrucht,  Heidekorn,  Hirse
mit  50  kr.,  Mehl  und  Mahlproducte  mit  H.  1.50  pro  Metercentner,
  factisch  aber  kam  dieser  Eingangszoll  Rumänien
gegenüber  nicht  zur  Anwendung,  da  ihm  die  Zollconvention
vom  Jahre  1875  das  Recht  der  Meistbegünstigung  gewährleistet ­
  hatte.
Rumänien  dringt  nun  darauf,  dass  diese  Zollfreiheit  für
sein  Getreide  fortbestehen  bleibe.  Als  ausschliesslicher  Agriculturstaat
  sieht  es  das  Lebensinteresse  seiner  Production
gefährlich  bedroht,  wenn  sein  Getreideexport  durch  einen
            
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