Full text : Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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Doch  auch  die  wissenschaftliche  Literatur  verdammt  die
Zulassung  einer  Quarantaine  in  Contumazanstalten.  So  lesen
wir  (in  Roll’s  Werk:  „Die  Thierseuchen”,  1881):
„Da  jedoch  die  Viehcontumazen,  ungeachtet  der
sehr  namhaften  Auslagen,  welche  deren  Einrichtung,
Erhaltung  und  Ueberwachung  dem  Staatsschätze  verursachte, ­
  nicht  im  Stande  waren,  Einschleppungen
der  Rinderpest  hintanzuhalten”  —  —  —  —  —
A.  C.  Gerlach  sagt  in  seiner  Schrift:  „Die  Rinderpest”
(Hannover  1867):
„Das  Vieh  der  verdächtigen  oder  wirklich  inficirten
Heerden  darf  unter  keiner  Bedingung  in  die  Contumaz, ­
  gleichviel  ob  auf  10  oder  21  Tage,  es  muss  direct
und  möglichst  schnell  an  den  Mann  gebracht  werden;
solches  Vieh  wird  um  jeden  Preis  losgeschlagen  und  für  die
Schmuggelhändler  ist  so  gerade  das  billigste  Geschäft:
sie  kaufen  billig  und  können  dadurch  auch  schnell  wieder
verkaufen.  —  —  Deshalb  wird  gerade  der  gefährlichste ­
  Schmuggelhandel  bei  10  Tagen  Contumaz  ebensowohl ­
  fortbestehen  als  bei  21  Tagen  Contumaz,  und
dieser  gefährliche  Schmuggelhandel  wächst  unbedingt
mit  der  Frequenz  der  Steppenvieh-Einführung.
Möglichste  Unabhängigkeit  von  dem  Steppenvieh  ist  also
der  Kernpunkt!”  1
So  urtheilt  nicht  etwa  ein  österreichischer  Protectionist,
der  die  Concurrenz  des  rumänischen  Viehes  auf  dem  Wiener
Schlachtviehmarkte  fürchtet,  sondern  ein  deutscher  Veterinär!
Deutschland  folgt  diesen  Anschauungen,  es  sperrt  seine
Grenze  nicht  blos  gegenüber  Russland,  sondern  auch  gegenüber ­
  dem  Rinde  der  podolisch-ungarischen  Race  ab,  das  aus
Oesterreich  kommt.  Deutschland  bezweckt  mit  dieser  Massregel
  nebst  Anderem  vor  Allem  die  Verhinderung  des  Einschmuggelns
  russischer  oder  rumänischer  Thiere,  ebenso  wie
1  Dieser  Schmuggel  wird  aber  wirksam  gehindert  nicht  durch  Contumazanstalten, ­
  sondern  einzig  durch  vollständige  Grenzsperre  mit  Viehkataster. ­

            
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