Full text : Die österreichisch-rumänische Zollfrage

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seuchung  dieser  Staaten  nicht  importiren  liess,  andererseits
das  Fleisch  aus  denselben  im  frischen  oder  eingesalzenen
Zustande  einzuführen  erlaubte,  welches  notorisch  ebenso
infectionsgefährlich  ist,  so  liegt  darin  eine  grobe  Inconsequenz,
eine  Inconsequenz,  die  nur  jener  der  Zulassung  des  Schafeund
  Ziegenimportes  aus  beiden  Staaten  an  die  Seite  zu
stellen  ist.
Es  ist  ja  kaum  glaublich,  dass  man  Schafe  über  die
Grenze  lässt,  wenn  man  Rindern  den  Eingang  verwehrt.  Das
Vliess  der  Schafe  gerade  ist  es,  welches  bei  seiner  Dichte
das  Contagium  lange  infectionsfähig  erhält*,  Schafe,  die  selbst
nicht  einmal  pestkrank  sind,  können  die  Seuche  auf  weite
Strecken  auf  diesem  Wege  verbreiten.  (Roll  a.  a.  O.,  S.  97  if.
Aehnlich,  wenn  auch  nicht  in  so  hohem  Grade,  verhält
es  sich  mit  der  Ziege,  auch  sie  ist  der  Rinderpest  nicht)
blos  selbst  ausgesetzt,  sondern  sie  kann  dieselbe  auch  auf
andere  Wiederkäuer  (Rinder  oder  Schafe)  übertragen.
Wenn  nun,  wie  erwähnt,  unsere  Regierung  und  diejenige ­
  Ungarns  den  Schaf-  und  Ziegenimport  trotzdem  concediren,
  so  beweist  dies  eine  solche  Lauheit,  dass  wir  uns
vielleicht  gar  nicht  wundern  oder  beklagen  sollten,  wenn
uns  nun  seitens  Rumäniens  noch  mehr  abgefordert  wird:  die
Eröffnung  der  Grenze  für  sein  Hornvieh!
Rumänien  braucht  schliesslich  für  das  Wohl  der  österreichischen ­
  Viehzucht  nicht  besorgter  zu  sein  als  Oesterreich
selbst.  Dass  wir  aber  hierin  kein  Zugeständniss  machen
dürfen,  das  glauben  wir  genügend  nachgewiesen  zu  haben.
Die  Erfüllung  dieser  Forderung  Rumäniens  würde  unsere
Viehzucht  einer  ernsten  Gefahr  aussetzen  und  auch  unseren
gesammten,  Viehexport  nach  den  westeuropäischen  Staaten
unterbinden,  da  dieselben  im  Augenblicke,  wo  wir  Rumänien
die  Grenze  öffnen,  uns  ihr  Gebiet  verschliessen  würden.
Die  zweite  Forderung  Rumäniens  betrifft  die  Zollgebühr
für  seinen  Getreideimport  nach  Oesterreich-Ungarn.
Wenn  wir  über  den  Viehimport  Rumäniens  frank  und
frei  zur  Tagesordnung  übergehen  konnten,  ohne  darum
            
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