]Il. INSTRUMENTE DES KAUFMÄNN. KREDITVERKEHRS 61
umschlägen) ist ebenso wie der eines Postschecks unbeschränkt.
Die Schecks sind entweder Namen- oder Inhaberschecks; jene ent-
halten auf der Rückseite den Namen des Empfängers, die Inhaber-
schecks werden vom bezogenen Postscheckamt ausbezahlt®). So-
wohl zwischen den einzelnen Postscheckämtern wie auch mit der
Reichsbank, der Schweiz und Danzig besteht ein Überweisungs-
verkehr”).
Besondere Erwähnung verdient der Hamburger Überwei-
sungsverkehr, der von sechs Banken besorgt wird. Mittels Über-
weisungszettel, die bei jeder Bank verschieden gefärbt sind, werden
Überweisungen auf andere Konti derselben oder der anderen fünf
Banken, auch auf die Girokonti der Reichsbank durchgeführt. Diese
Übertragungen. werden im Wege des Clearingverkehrs zwischen den
Banken fünfmal des Tages im Abrechnungssaal der Reichsbank
abgerechnet. Von den erfolgten Überweisungen werden die Konto-
inhaber noch abends durch Überweisungsanzeigen oder durch ein
Kontobuch verständigt, das am folgenden Morgen bei der Bank ab-
geholt werden kann. — Dieser Überweisungsverkehr ist in den
weitesten Kreisen Hamburgs. verbreitet; nicht nur die Kaufleute,
Gewerbetreibenden und sonstigen Berufe führen auf diese Weise
ihre Zahlungen durch, sondern auch Beamte und ‚Private haben
ihr Konto bei einer dieser sechs Hamburger Banken und leisten
die meisten Zahlungen, wie Steuern und Gebühren, Schulgelder und
Vereinsbeiträge, Mieten, durch den Überweisungsverkehr, so daß
der Barverkehr tatsächlich wesentlich eingeschränkt ist.
In Großbritannien ist der Giroverkehr während der zwei-
ten Hälfte des 19. Jahrhunderts zur größten Entfaltung gelangt.
Im 17. Jahrhundert war die Übertragung der Kassenbestände an die
Goldschmiede allgemein üblich. Der Deponent. erhielt entweder einen Emp-
fangsschein, lautend auf den Inhaber (Goldsmith’s oder Bankersnote), aus
dem sich die Banknote entwickelte, oder der Deponent erteilte den Auftrag,
an eine dritte Person Zahlungen zu leisten (Goldsmith’s cashnote). Bine
größere Ausdehnung dieses bescheidenen Giroverkehres verhinderte die
Monopolstellung der Bank of England, weil bis zum Jahre 1826 größere
Aktienbanken (mit mehr als 6 Gesellschaftern) nicht errichtet werden durften.
Als Scheck galt ein auf einen Bankier gezogener Wechsel, der an den Über-
bringer zahlbar und auf einen Zahlungsort im Umkreis von 15 Meilen aus-
6) Postscheckordnung vom 22. Mai 1914 mit Ergänzungen von 1918,
1919, 1921 bis 1925.
7) Die deutschen Girozentralen sind Bankanstalten der in Zweck-
verbänden zusammengeschlossenen deutschen Sparkassen, die bei ihrer Grün-
dung (1916) zunächst als Abrechnungsstellen und zur Befriedigung der
Kreditbedürfnisse dienen, die kurzfristigen Bestände ausgleichen und‘ die
über den Geschäftsbereich der Sparkassen hinausgehenden Bankgeschäfte
pflegen sollten, später aber alle Bankgeschäfte mit Ausnahme der Speku-
lationsgeschäfte in ihr Arbeitsfeld einbezogen haben.