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eine Vorlage der Bauernpartei. Die drei Vorlagen
wurden im Jahre 1925 im Storthing wieder auf—⸗
genommen und durch Beschluß vom März 1925
einer Kommission zur Begutachtung überbiesen.
Die Kommission hat ihr Gutachten in Form einer
auch im Buchhandel erschienenen Denkschrift vom
26. April 19262) vorgelegt. Sie spricht sich in ihrer
Mehrheit für einen von dem Minister Christén—
sen vorgelegten Kompromißvorschlag aus. Nach
diesem Vorschlag wird das Staatsmonopol grund⸗
sätzlich beseitigt uünd die Rückkehr zum freien Handel
vollzogen, jedoch wird die Einfuhr von Weizen,
Roggen, Gerste, Hafer und deren Vermahlungs⸗
produkten von einer staatlichen Genehmigung ab—
hängig gemacht. Die Genehmigung zur Einfuhr
von Weizen, Roggen, Gerste“ und 'deren Ver
mahlungsprodukten soll nur erteilt werden, wenn
der Einführende vom Staat eine entsprechende
Menge inländischen Getreides gekauft hat. Die Er—
laubnis zur Einfuhr von Hafer und Mülle reierzeug⸗
nissen aus solchem soll in der Regel nicht erteilt wer⸗
den. Der Staat kauft das ihm von inländischen
Erzeugern angebotene Getreide, soweit es sich uͤm
Weizen, Roggen und Gerste handelt, zu festgesetzten
Preisen und Fristen auf und gewährt den inläu—
dischen Erzeugern über diesen Preis hinaus eine
als „Korntrygd“ (Kornschutz) bezeichnete Prämie
in der Höhe von 4 Kr. für 100 kg. Der Übernahme—
preis wird gezahlt ab Eisenbahnstation oder Dampf⸗
schiffhaltestelle; für die Beförderung von abgelegenen
Orten zu diesen Stellen wird ein, besondere Ver—
gütung gezahlt. Diese Kornschutzprämie wird auch
für das von dem Erzeuger selbs verbrauchte Ge—
treide (Weizen, Roggen, Gerste) gezahlt, jedoch nich—
für mehr als 200 vᷣg auf jedes Haushaltsmitglieb
Der Staat hält Getreidereserven auf Lager, die
den Bedarf der Bevölkerung bis zu einem Jahr
decken können. Die Weitergabe des Inlandsgetreides
an die Importeure von Auslandsgetreide, die sich
zur Übernahme von Inlandsgetretde verpflichten
mußten, erfolgt zu dem Preise der eingeführten
Ware im norwegischen Hafen, und zwar frei Eisen—
bahn⸗ oder Dampfschiffstation ohne Frachtberech⸗
nung.
Der Antrag Christensen wurde Ende Mai
1926 vom Odelsting mit 537 gegen 55 Stimmen
angenommen. Bei der Abstimmung im Lagting im
Juni 1926 gab bei Stimmengleichheit der Prässdent
den Ausschlag für den Antrag Christensen und
für die Aufhebung des Monopols.
4. Betriebsergebnisse der bisherigen Monopol⸗
wirtschaft
Die finanziellen Ergebnisse der norwegischen
staatlichen Getreidewirtschaft waren wechselnd. Es
wurde oben bereits erwähnt, daß die ersten staat—
lichen Getreideankäufe in den Jahren 1916 und
1917 infolge ansteigender Marktlpreise verhältnis—
mäßig beträchtliche Überschüsse abwarfen. In der
Folgezeit ergaben sich aber Unterbilanzen, weniger
als Folge geschäftlicher Risiken, als infolge des
32) Inustilling fra, den forsterkade landbrukskomite om
uttordigelss av en lov om landete kornforsyniug. Oslo.
Gundersen Boktrykori 1956.
Bestrebens, gegenüber den stark gestiegenen Welt⸗
narktpreisen die Verbraucherpreise niedrig zu halten.
Für eine Prüfung der Betriebsergebnisse der
Monopolverwaltung vom Standpuntt kaufmän⸗
rischer Geschäftsführung müssen die Jahre bis 1920
uus der Betrachtung ausscheiden. Für die Folge⸗
zeit ist folgendes herborzuheben;
Durch die Aufgabe, den Getreideanbau im Inland
durch Ankauf des inländischen Getreides zu Über⸗
preisen zu fördern, war die norwegische Monopol⸗
derwaltung bedeutend geringer belastet als die
schweizerische, weil der von der norwegischen Land—
virtschaft der Monopolverwaltung angebolene Brot—
zetreideüberschuß, wie bereits erwähnt, nur 2 bis
3 v. H. der von der Monopolverwaltung zu be—
chaffenden Getreidemenge ausmacht. Weiter hat
lich die Monopolverwaltuͤng in Norwegen seit 1920
ür die Übernahme des einheimischen Brotgetreides
ticht mehr an bestimmte für eine Ernte festgesetzte
Preise gebunden. Sie hatte deshalb die Moͤglich⸗
eit, sinkenden Weltmarktpreisen mit den UÜbernahme⸗
reisen zu folgen. Die überpreise erreichten durch⸗
chnittlich nicht die Höhe wie in der Schweiz.
Am 31. Dezember 1918 stand die Monopolver—⸗
valtung bei der Staatskasse
n Schuld mit.. ... 106 Millionen Kronen
am 31. Dezember 1920 mit 75,⸗ ⸗ ⸗
am 80. Juni 1921 mit. 302 ⸗ ⸗
am 1. September 1921 mit 426 ⸗ ⸗
am 1. Oktober 1921 mit. 804 ⸗ ⸗
am J1. Januar 1922 hatte die Monopolverwaltung
ei der Staatskasse ein Guthaben von 1000 Kronen,
am 1. Februar 1922 betrug
die Schuld wieder.. 28 Millionen Kronen
am 1. März 19223... 0 ⸗ ⸗
am 1. April 19208..5 ⸗
am 1. Mai 1922... 0,8 ⸗
am 1. Juni 1922.. E F
Durch Abstoßung von Warenbeständen wurde die
—„chuld zum größten Teil beseitigt.
Am 31. Dezember 1922 betrug das Guthaben
hei der Staatskasse 2 Millionen Kroͤnen—. Gleichzeitig
var ein Warenbestand im Werte von 17,2 Milllonc
ronen, darunter 16,1 Millionen Kronen Getreide
und Mehl, vorhanden und wareun 6 Millionen
dronen auf Preisregulierungsfonds sowie 8,2 Mil—⸗
ionen Kronen auf Agiofonds vorgetragen.
Am Schluß des Jahres 1928 ergab sich ein
Rechnungsüberschuß von 9 Millivnen Kroneu Das
Vermögen der Monopolverwaltung betrug 18 Mil—
lionen Kronen, davon 14 Millionen Krnen Gut⸗
haben bei der Staatskasse und 4 Millionen Kronen
Buthaben bei ausländischen Banken.
Im Jahre 1923 waren eingekauft worden
86 000 t Weizen,
55 464 t Weizenmehl,
237 252 t Roggen,
49 037 t Gerste.
Die Rohbilanz für 1923 schloß mit 723 Millionen
Kronen ab. Der Preisregulierungsfonds bezifferte
ich auf 11,0 Millionen Kronen, der Agiofonds be⸗
rug zum 31. Dezember 1923 5,5 Millionen Kronen.
Die staatliche Vaxsdal-Mühle hätte 1923 einen über—