Full text: Denkschrift über die in der Schweiz, Norwegen, Schweden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Nordamerika getroffenen Maßnahmen zur Preisstabilisierung des Getreides sowie über die dabei gemachten Erfahrungen

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eine Vorlage der Bauernpartei. Die drei Vorlagen 
wurden im Jahre 1925 im Storthing wieder auf—⸗ 
genommen und durch Beschluß vom März 1925 
einer Kommission zur Begutachtung überbiesen. 
Die Kommission hat ihr Gutachten in Form einer 
auch im Buchhandel erschienenen Denkschrift vom 
26. April 19262) vorgelegt. Sie spricht sich in ihrer 
Mehrheit für einen von dem Minister Christén— 
sen vorgelegten Kompromißvorschlag aus. Nach 
diesem Vorschlag wird das Staatsmonopol grund⸗ 
sätzlich beseitigt uünd die Rückkehr zum freien Handel 
vollzogen, jedoch wird die Einfuhr von Weizen, 
Roggen, Gerste, Hafer und deren Vermahlungs⸗ 
produkten von einer staatlichen Genehmigung ab— 
hängig gemacht. Die Genehmigung zur Einfuhr 
von Weizen, Roggen, Gerste“ und 'deren Ver 
mahlungsprodukten soll nur erteilt werden, wenn 
der Einführende vom Staat eine entsprechende 
Menge inländischen Getreides gekauft hat. Die Er— 
laubnis zur Einfuhr von Hafer und Mülle reierzeug⸗ 
nissen aus solchem soll in der Regel nicht erteilt wer⸗ 
den. Der Staat kauft das ihm von inländischen 
Erzeugern angebotene Getreide, soweit es sich uͤm 
Weizen, Roggen und Gerste handelt, zu festgesetzten 
Preisen und Fristen auf und gewährt den inläu— 
dischen Erzeugern über diesen Preis hinaus eine 
als „Korntrygd“ (Kornschutz) bezeichnete Prämie 
in der Höhe von 4 Kr. für 100 kg. Der Übernahme— 
preis wird gezahlt ab Eisenbahnstation oder Dampf⸗ 
schiffhaltestelle; für die Beförderung von abgelegenen 
Orten zu diesen Stellen wird ein, besondere Ver— 
gütung gezahlt. Diese Kornschutzprämie wird auch 
für das von dem Erzeuger selbs verbrauchte Ge— 
treide (Weizen, Roggen, Gerste) gezahlt, jedoch nich— 
für mehr als 200 vᷣg auf jedes Haushaltsmitglieb 
Der Staat hält Getreidereserven auf Lager, die 
den Bedarf der Bevölkerung bis zu einem Jahr 
decken können. Die Weitergabe des Inlandsgetreides 
an die Importeure von Auslandsgetreide, die sich 
zur Übernahme von Inlandsgetretde verpflichten 
mußten, erfolgt zu dem Preise der eingeführten 
Ware im norwegischen Hafen, und zwar frei Eisen— 
bahn⸗ oder Dampfschiffstation ohne Frachtberech⸗ 
nung. 
Der Antrag Christensen wurde Ende Mai 
1926 vom Odelsting mit 537 gegen 55 Stimmen 
angenommen. Bei der Abstimmung im Lagting im 
Juni 1926 gab bei Stimmengleichheit der Prässdent 
den Ausschlag für den Antrag Christensen und 
für die Aufhebung des Monopols. 
4. Betriebsergebnisse der bisherigen Monopol⸗ 
wirtschaft 
Die finanziellen Ergebnisse der norwegischen 
staatlichen Getreidewirtschaft waren wechselnd. Es 
wurde oben bereits erwähnt, daß die ersten staat— 
lichen Getreideankäufe in den Jahren 1916 und 
1917 infolge ansteigender Marktlpreise verhältnis— 
mäßig beträchtliche Überschüsse abwarfen. In der 
Folgezeit ergaben sich aber Unterbilanzen, weniger 
als Folge geschäftlicher Risiken, als infolge des 
32) Inustilling fra, den forsterkade landbrukskomite om 
uttordigelss av en lov om landete kornforsyniug. Oslo. 
Gundersen Boktrykori 1956. 
Bestrebens, gegenüber den stark gestiegenen Welt⸗ 
narktpreisen die Verbraucherpreise niedrig zu halten. 
Für eine Prüfung der Betriebsergebnisse der 
Monopolverwaltung vom Standpuntt kaufmän⸗ 
rischer Geschäftsführung müssen die Jahre bis 1920 
uus der Betrachtung ausscheiden. Für die Folge⸗ 
zeit ist folgendes herborzuheben; 
Durch die Aufgabe, den Getreideanbau im Inland 
durch Ankauf des inländischen Getreides zu Über⸗ 
preisen zu fördern, war die norwegische Monopol⸗ 
derwaltung bedeutend geringer belastet als die 
schweizerische, weil der von der norwegischen Land— 
virtschaft der Monopolverwaltung angebolene Brot— 
zetreideüberschuß, wie bereits erwähnt, nur 2 bis 
3 v. H. der von der Monopolverwaltung zu be— 
chaffenden Getreidemenge ausmacht. Weiter hat 
lich die Monopolverwaltuͤng in Norwegen seit 1920 
ür die Übernahme des einheimischen Brotgetreides 
ticht mehr an bestimmte für eine Ernte festgesetzte 
Preise gebunden. Sie hatte deshalb die Moͤglich⸗ 
eit, sinkenden Weltmarktpreisen mit den UÜbernahme⸗ 
reisen zu folgen. Die überpreise erreichten durch⸗ 
chnittlich nicht die Höhe wie in der Schweiz. 
Am 31. Dezember 1918 stand die Monopolver—⸗ 
valtung bei der Staatskasse 
n Schuld mit.. ... 106 Millionen Kronen 
am 31. Dezember 1920 mit 75,⸗ ⸗ ⸗ 
am 80. Juni 1921 mit. 302 ⸗ ⸗ 
am 1. September 1921 mit 426 ⸗ ⸗ 
am 1. Oktober 1921 mit. 804 ⸗ ⸗ 
am J1. Januar 1922 hatte die Monopolverwaltung 
ei der Staatskasse ein Guthaben von 1000 Kronen, 
am 1. Februar 1922 betrug 
die Schuld wieder.. 28 Millionen Kronen 
am 1. März 19223... 0 ⸗ ⸗ 
am 1. April 19208..5 ⸗ 
am 1. Mai 1922... 0,8 ⸗ 
am 1. Juni 1922.. E F 
Durch Abstoßung von Warenbeständen wurde die 
—„chuld zum größten Teil beseitigt. 
Am 31. Dezember 1922 betrug das Guthaben 
hei der Staatskasse 2 Millionen Kroͤnen—. Gleichzeitig 
var ein Warenbestand im Werte von 17,2 Milllonc 
ronen, darunter 16,1 Millionen Kronen Getreide 
und Mehl, vorhanden und wareun 6 Millionen 
dronen auf Preisregulierungsfonds sowie 8,2 Mil—⸗ 
ionen Kronen auf Agiofonds vorgetragen. 
Am Schluß des Jahres 1928 ergab sich ein 
Rechnungsüberschuß von 9 Millivnen Kroneu Das 
Vermögen der Monopolverwaltung betrug 18 Mil— 
lionen Kronen, davon 14 Millionen Krnen Gut⸗ 
haben bei der Staatskasse und 4 Millionen Kronen 
Buthaben bei ausländischen Banken. 
Im Jahre 1923 waren eingekauft worden 
86 000 t Weizen, 
55 464 t Weizenmehl, 
237 252 t Roggen, 
49 037 t Gerste. 
Die Rohbilanz für 1923 schloß mit 723 Millionen 
Kronen ab. Der Preisregulierungsfonds bezifferte 
ich auf 11,0 Millionen Kronen, der Agiofonds be⸗ 
rug zum 31. Dezember 1923 5,5 Millionen Kronen. 
Die staatliche Vaxsdal-Mühle hätte 1923 einen über—
	        
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