Object: Der Weg der Reparation

von allen Leistungen aus dem Vertrage von Versailles befreit 
werden müsse, Die Gruppe Brand, Cassel, Jenks und Keynes ver- 
trat aber nachdrücklich die Ansicht, daß die Stabilisierung der 
Mark in erster Linie von Deutschlands eigener Kraft, dem Einsatz 
seiner eigenen Mittel und dem entschlossenen Vorgehen seiner 
Regierung ausgehen müsse, Es sei verkehrt, die Hilfe des Aus- 
landes zur Grundlage des Stabilisierungsplanes zu machen, Einige 
technische Voraussetzungen für den Erfolg der Stabilisierung 
lägen schon vor: die große Goldreserve der Reichsbank, die 
Knappheit an Zahlungsmitteln und die Differenz zwischen der 
zußeren und inneren Kaufkraft der Mark, Diese Tatsachen machten 
es leicht, die Herrschaft über den Geldmarkt zu gewinnen, Bei 
einem Dollarkurs von 3500 Mark sei der Goldbestand der Reichs- 
bank mehr als doppelt so groß wie der Wert des Notenumlaufs, 
Das sei noch nie dagewesen, Noch keine Währung sei mil einer 
so großen unausgenutzten potentiellen Tragkraft zusammen- 
gebrochen, 
Das Gutachten der Herren Vissering, Dubois und Kamenka 
kam dagegen zu dem Schluß, daß zur vorläufigen Stabilisierung 
der Mark die finanzielle Hilfe des Auslandes von vornherein in 
großem Umfang notwendig sei, um das verlorengegangene Ver- 
trauen in die Zukunft der deutschen Währung wieder zu erwecken, 
Diese zweite Gruppe der Sachverständigen faßte eine allmähliche, 
sehr erhebliche Besserung der Mark ins Auge, während die 
angelsächsische Gruppe es für richtig erklärte, von vornherein 
einen festen niedrigen Stabilisierungskurs einzuführen und zu 
diesem Kurs sofort die Papiermark in Gold umzutauschen. 
Die gründliche und wertvolle Arbeit all dieser Sachver- 
ständigen hat damals leider keinerlei Nutzen gebracht. Die Repa- 
rationskommission gab der Note der deutschen Regierung vom 
14, November 1922 keine Folge, 
Wenige Tage später wurde mir in Paris mitgeteilt, daß irgend- 
ein praktisches Interesse für die deutschen Finanzen in Amerika 
und England nur in dem Fall zu erwarten sei, daß die Repa- 
rationsschuld endgültig auf eine bestimmte Summe herabgesetzt 
würde. Der Gedanke des Moratoriums in Verbindung mit einer 
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