Hohe Rabatte für den Handel.
ieb von Kalisalzen durch das Kalisyndikat vollzieht sich über die
es Handels. Die Händlerorganisation bekommt von den vom
restgesetzten Preisen einen bestimmten Prozentsatz als Rabatt.
des Handels haben daher an hohen Kalipreisen das gleiche
die Kaliindustriellen. Deshalb stimmen bei Preiserhöhungs-
rTi& îalisyndikats die Vertreter des Handels im Reichskalirat auch
'iserhöhungen. Würde an Stlelle des prozentualen Anteils dem
stimmter Betrag für jeden Doppelzentner Reinkali gegeben,
alls vom Reichswirtschaftsminister festgeseztt werden müßte,
ie Vertreter des Handels für die Zukunsst weniger für Preis-
haben sein. -
orkriegszeit wurde dem Handel ein Rabatt von 7 Prozent
zahlt das Kalisyndikat den Händlern 17 Prozent Rabatt. Diese
i 142 Prozent ist völlig unberechtigt. Bei einer Gessamteinnahme
ats von 180 Millionen Mark bekommt der Großhandel nach
tabattssäten den ansehnlichen Betrag von 30,6 Millionen Mark,
sten Halbjahr 1926 sämtlichen Kaliarbeitern nur 16,7 Millionen
„sgezahlt wurden. Ein Dutzend Großhändler in der Kali-Industrie
ebensoviel wie die Belegschaften sämtlicher Kaliwerke. Durch
es Händlerrabatts um 2 Prozent könnten die Tariflöhne der
m 10 Prozent erhöht werden, ohne daß der Industrie daraus
selastungen erstehen.
vom Reichswirtschaftsminister aufgestellten Berechnung unter
von der Kaliprüfungsstelle errechneten engeren Selbstkossten hat
hn jedem Doppelzentner Reinkali einen Reingewinn von 0,92 Mk.
dürfte der Handel, welcher bei den heutigen Preisen und
üir jeden Doppelzentner den Betrag von 2,25 Mk. bekommt,
mtlicher Unkosten einen höheren Reingewinn zu buchen haben.
te auf Grund einer Vereinbarung zwischen dem Kalisyndikat
jerorganisation bestehen, dürfte es am nächsten liegen, wenn die
| jeht bestehenden Kalipreisen nicht auskommen, ein en Aus-
< Verminderung der Heändletrabatte zu
Es ist vom volkswirtschaftlichen Standpunktt
'ke t dir ekt wid ersinnig, wenn der Hand el mehr
s die Ind uftrie und die Arbeiter.
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