Zwar findet die Verwendung des Akkordlohnes noch immer häufig
statt, doch weist seine Entwickelung in der letzten Zeit zwei charakteristische
Erscheinungen auf: 1. dass die Verwendung des Akkordlohnes
in verschiedenen Gegenden ungleichmässig ist und 2. dass sie in der
letzten Zeit abgenommen hat zu Gunsten des Tagelohnes. In der Form,
wie der Akkordlohn in den neurussischen Gouvernements verwendet wird,
unterscheidet er sich von den Akkordlohnverträgen in zentralrussischen
Gouvernements, in deren Arbeitsverfassung sie die vorherrschende Form
des Arbeitslohnes bildet. Dort werden die Akkordarbeiten mit dem
bäuerlichen Inventar verrichtet und somit fällt der Akkordvertrag mit
der einjährigen Pacht zusammen; hier aber, infolge der Verwendung
einer grossen Zahl von Wanderarbeitern, die sich für Geldlohn verdingen,
werden die Akkordarbeiten fast ausnahmslos mit dem gutsherrlichen
Inventar ausgeführt. Bei Entlohnung in Geld bringt der Akkordlohn
den Gutsherren nicht mehr solche Vorteile, wie in Zentralrussland.
III. Sehr häufig werden auch Fristlöhne verwendet. Früher übertraf
die Zahl der Fristarbeiter die der Taglöhner; so betrug sie in zwei
Kreisen des Gouv. Cherson in den 90er Jahren 45,3 °/o, dagegen die der
Taglöhner 31,5% der gesamten Zahl der Landarbeiter. Jetzt hat sich
dieses prozentuale Verhältnis bedeutend vermindert und die Angaben
über die Lohnsätze der Fristarbeiter werden immer lückenhafter und unbestimmter.
Trotz alledem ist die Verbreitung der für längere Fristen
geschlossenen Arbeitsverträge noch bedeutend und wird vor allem durch
die klimatischen Verhältnisse in der neurussischen Landwirtschaft gefördert.
Die Feldarbeiten dauern eine lange Zeit, im Allgemeinen nicht
weniger als 219 Tage im Jahre.
Die dringlichsten Arbeiten fallen aber nur in die Zeit der Getreideernte.
In dieser Zeit war früher der Bedarf von Arbeitskräften so gross,
dass die Gutsherren vor 10—12 Jahren verschiedene Massnahmen ergreifen
mussten, um sich mit Arbeitskräften zu versehen. Es wurden
oft Agenten in andere Gouvernements geschickt, um dort Arbeiter für
die neurussischen Gutswirtschaften zu werben. Eine der Bedingungen
für den Abschluss des Arbeitsvertrages war die Abgabe eines Vorschusses.
Manchmal entsprach dieser Vorschuss genau dem bedungenen
Arbeitslöhne und somit blieb , dem Arbeiter, sobald er auf dem Arbeitsorte
angekommen war, nichts übrig, als die ihm bestimmte Arbeit zu
verrichten. Es versteht sich von selbst, dass unter solchen Umständen
die geeignetste Form des Arbeitslohnes der Fristlohn war. Jetzt aber
vermindert sich, mit dem Aufhören der Gewohnheit, Arbeitskräfte durch