Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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Agenten  zu  werben,  auch  die  Verwendung  der  Fristlöhne.  Bleibt  noch
immer  der  Fristlohn  in  mehr  oder  weniger  grossem  Masse  bestehen,  so
ist  dies  nur  auf  die  Vorteile,  die  er  dem  Gutsherrn  bringt,  zurückzuführen. ­
  ln  den  Gegenden,  wo  es  für  die  Gutswirtschaften  noch  immer
sehr  schwer  ist,  sich  mit  Arbeitskräften  zu  versehen,  ist  der  Fristlohn
noch  sehr  üblich.  Die  Gutsherren  greifen  zu  ihm,  um  sich  mit  den
nötigen  Arbeitskräften  für  alle  Feldarbeiten  zu  versehen;  die  Arbeiter,—
um  einen  sicheren  Verdienst  zu  haben.  Weder  für  die  ersten  noch  für
die  letzten  wird  aber  dieses  Ziel  erreicht.  Bei  unvorhergesehenen
Witterungsumschlägen  werden  die  Arbeitsverträge  von  den  Arbeitern
resp.  von  den  Gutsherren  oft  genug  gebrochen.  Beide  Seiten  sind  immer
bestrebt,  den  Fristlohn  durch  den  Tagelohn  zu  ersetzen.
Die  Fristarbeiter  können  in  zwei  Kategorien  geteilt  werden,  in  Fristarbeiter ­
  für  den  Winter  und  für  den  Sommer.  Von  grösserem  Interesse
sind  hier  die  Fristarbeiter  für  den  Sommer.  Der  Endtermin  bei  den
Sommerfristlöhnen  bleibt  stabil,  er  fällt  entweder  auf  den  1.  Oktober  oder
auf  den  14.  November.  Meistens  werden  die  Arbeiter  bis  zum  1.  Oktober
(sog.  Pokrow-Feiertag)  gedungen,  zu  welcher  Zeit  die  Hauptfeldarbeiten
fertig  zu  sein  pflegen.  Was  den  Anfangstermin  anbetrifft,  so  ist  er  sehr
mannigfaltig.  Hauptsächlich  werden  die  Fristarbeiter  in  der  1.  oder
II.  Hälfte  des  März  oder  im  April,  Mai  und  Juni  gedungen.
Die  Mannigfaltigkeit  und  Veränderlichkeit  der  Anfangstermine  hängt
vor  allem  von  der  Witterung  ab.  Je  eher  das  Frühjahr  anfängt,  desto
zeitiger  können  die  Bestellarbeiten  begonnen  werden  und  desto  früher
entsteht  der  Bedarf  an  Arbeitskräften.  Was  die  Fristarbeiter  für  den
Winter  anbetrifft,  so  werden  sie  nicht  nur  für  Feldarbeiten,  sondern  auch
für  Hofdienste  gedungen.  Als  typische  Winterarbeiten  mögen  hier  erwähnt ­
  sein:
«)  Dreschen  von  Mais;
b)  Fahren  von  Getreide  zu  den  Absatzorten;
c)  Steinbrechen;
d)  Holzschlag  und  Holzzerkleinern  u.  dgl.
Den  Hauptbestand  der  Fristarbeiter  im  Winter  bilden  die  einheimischen ­
  Bauern.  Manchmal  aber  werden  auch  Wanderarbeiter  gedungen.
Bei  schlechtem  Verdienst  während  des  Sommers  bleiben  die  Wanderarbeiter ­
  auch  im  Winter  in  den  neurussischen  Gouvernements  und  verdingen ­
  sich  als  Lohnarbeiter.  Der  Arbeitsvertrag  wird  dann  gewöhnlich
auf  die  Zeit  vom  1.  Oktober  bis  Mitte  Mai  abgeschlossen.  Dadurch
wollen  die  Gutsherren  sich  mit  Arbeitskräften,  wenn  auch  nur  für  den
Anfang  des  Frühjahrs,  voraus  versehen.
            
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