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all dieser Arbeitergruppen am Hochofen sich in Abhängig-
keit von seinem Gang ähnlich gliedert wie die der Gichter
und Schmelzer, kam die Betriebsleitung zu dem Schluß,
daß in keinem Falle der Arbeitsdienst der in Frage kom-
menden Arbeitergruppen am Hochofen die Dauer von 7
Stunden überschreite *).
$ 6. Kritik der Zeitstudien.
Nach den Ausführungen in der Denkschrift der Be-
triebsleitung zum Zwei- und Dreischichtenproblem bestand
das Ziel der Zeitstudien darin, den Beweis zu erbringen,
daß eine effektive Arbeitszeit in Höchstdauer von 7 Stunden
vorliegt, eine über 10 Stunden hinausgehende Arbeitszeit
für diese wichtigsten Arbeitergruppen also nicht in Frage
kommt und daher von einer Gefährdung für Gesundheit
und Leben nicht die Rede sein kann. Ein Vergleich mit
Erhebungen ähnlicher Art, wie sie z. B. in Oberschlesien
in zwei verschiedenen Hüttenwerken angestellt wurden,
beweist, daß unter Berücksichtigung von unerheblichen
Schwankungen in der Ausdehnung der festgestellten effek-
tiven Arbeitszeit, die auf örtlich besondere Betriebsorgani-
sation zurückzuführen sind, gleiche Ergebnisse vorliegen ?).
Auch dort gilt als feststehend, daß „die Dauer der wirk-
lichen Arbeitszeit während einer Schicht den gesunden
Arbeiter nicht so belastet, auf daß er an Leib und Leben
Schaden nehmen muß“ ®%. Obwohl also diese Zeitstudien
im Endergebnis lediglich nach der hygienischen Seite des
Arbeitszeitproblems verwertet wurden, kann doch an der
Darstellung ihrer Durchführung, ihrer Resultate und deren
1) Aus der Denkschrift des Hüttenwerkes.
2?) Aus dem Material, das vom Verein Deutscher Eisen- und Stahl-
industrieller, Berlin, für diese Arbeit zur Verfügung gestellt wurde.
3) „Die Arbeitszeitfrage in Deutschland“, Schriften der Vereinigung
der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin, Heft 8, 3. Aufl., S. 145 (Ab-
geschlossen August 1924).