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Hochofens die Länge der einzelnen Arbeitszeitabschnitte
dauernd gegeneinander verschiebt ?).
Dieser Schematismus in der Berechnung veranlaßt auch
die Einteilung der Arbeitszeit in Arbeitsdienst, Beobach-
tungsdienst, Arbeitsbereitschaft und Pausen, die zwar ge-
rade dazu dienen soll, für die verschiedene Inanspruch-
nahme des Arbeiters in der Arbeitszeit scharf begrenzte
Begriffe zu schaffen ?), jedoch an der Lösung der hier wich-
tigen Probleme vorbeiführt, da sie an der völlig einseitigen
Auffassung von der Leistung des Arbeiters als bloßer
„Handarbeit“ orientiert ist. Auch verlangt z. B. die Be-
urteilung der beiden Abschnitte, Beobachtungsdienst und
Arbeitsbereitschaft, die genaueste Zerlegung der Arbeits-
zeit bis in kleinste Einzelheiten, soll die Messung für die
Betriebsführung von Wert sein ®%. Infolgedessen muß ab-
schließend gesagt werden, daß die Zeitstudien der Betriebs-
leitung wohl an die Problematik der effektiven Arbeitszeit
heranführen, ihr selbst aber nicht gerecht werden und in
’) Darüber hinaus brachte die Durchführung eigener Zeitstudien die
Krkenntnis, daß die Zahlenangaben über die Arbeitszeit der Gichter be-
nutzt wurden, ohne noch mit der Sachlage übereinzustimmen, da infolge
einer betriebsorganisatorischen Veränderung eine Verschiebung dieser
ganzen Aufteilung vor sich gegangen sein mußte. Zur Zeit der Durch-
führung dieser Studien wurde nämlich die Erzzufuhr durch besondere
Arbeiter besorgt, die von den Zeitstudien nicht berücksichtigt waren,
während später die mit Erz beladenen Wagen zwar mittels Seilwagen
über die Brücke bis an die Hochofenanlage heran gebracht wurden,
dann aber von den Gichtern zur Gichtschüssel befördert werden mußten,
Da die Zahl der Gichter nicht entsprechend erhöht wurde, ergab sich
notwendig eine Mehrarbeit, die sich bei Aufteilung der Arbeitszeit in
einer Verlängerung des reinen Arbeitsdienstes auswirken mußte, aber in
das Schaubild nicht aufgenommen war.
?) Aus der Denkschrift des Hüttenwerkes.
3) Man könnte sogar fragen, ob das Verfahren der Betriebsleitung,
das doch nur‘ zu summarischen Schätzungen, nicht aber zu exakten
Schlüssen berechtigt, den vorgesehenen Nachweis der Gesundheitsunschäd-
lichkeit des Zweischichtensystems im Hochofenbetriebe erbringt.