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Demnach entfielen von dem auf 68,89 M. ermittelten
Durchschnittswert einer Tonne Roheisen allein 18,74 M-
oder 28,8 % auf Lohn und Gehaltsaufwendungen für den
Hochofenprozeß und die Gewinnung der wichtigsten Roh-
stoffe (nicht gerechnet die Zusätze von Kalkstein, Phosphat-
kalk, Schlacken usw.).
Diese Art der Bemessung des Lohnanteils im Rahmen
der Gesamtselbstkosten erscheint da gerechtfertigt, wo
Erz- und Kohlenbergwerk mit dem Hochofenbetrieb in un-
löslicher technischer und wirtschaftlicher Verschmelzung
verbunden und zu einem einheitlichen Gebilde gestaltet
sind, wo infolgedessen der Lohnanteil an der Roheisen-
erzeugung als einheitliche Größe innerhalb der Selbstkosten
dieser vereinigten Betriebe errechnet werden muß. Wenn
es sich aber darum handelt, den Einfluß des Lohn-
aufwandes bei Veränderung der Arbeitszeit in
einem der Betriebe festzustellen, so muß eine klare
Herausarbeitung der einzelnen Aufwände für diesen be-
stimmten Betrieb gefordert werden. So wäre selbst auf
die Gefahr hin, daß die Berechnungen der Werksleitung
(siehe S. 70f.) nicht absolut genau sind, für diese Unter-
suchung der Lohnanteil im Hochofenbetrieb mit rund
8%, in die Selbstkostenaufstellung einzusetzen, während
die übrigen 12%, zu den „sonstigen Kosten“ zu schlagen
wären, in denen die Erzkosten usw. hisher ohne Löhne
enthalten sind®). Erst so könnte sich ein klares Bild
davon ergeben, wie die Lohnaufwände im Hochofenbetrieb
sich bei Einführung der Achtstundenschicht verändern.
Zwar wurde während des Kampfes um die Wiedereinführung
des Dreischichtensystems in Hochofenbetrieben zu Anfang
1) Nach Ansicht der Werkleitung.
?) Arbeitsdauer und gewerbliche Produktion in Deutschland nach
dem Weltkriege, S. 187 ff.
3) Vgl. S. 70, Anm. 2.
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