fullscreen: Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

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tragen. In den maßgebenden amerikanischen Finanz 
kreisen war man anderer und sehr optimistischer 
Auffassung. Einesteils vertrauten die Promotoren dem 
Sachverständnis ihrer Anwälte, die den „Charter“ der 
neuen Kompagnie ausgearbeitet hatten. Der Widerstreit 
zwischen Gesetzgebung und Judikatur müsse durch die 
Auslegungskunst, die sich der Erfordernisse der ökono 
mischen. Neugestaltungen anzunehmen hätte, befriedigend 
geklärt werden. Sodann erinnerte man sich daran, daß der 
General-Bundesanwalt Knox bis zum Eintritt in das Staats 
amt der autoritativste Anwalt der Trusts in den Vereinigten 
Staaten gewesen war; man zählte ihn zu den Intimen 
J. Pierpont Morgans. Auch bei dem Präsidenten konnte 
man eine Anti-Konsolidierungs-Stimmung nicht gut voraus 
setzen. Seine Worte: „Wir sollten, sofern es mit dem 
öffentlichen Wohl vereinbar ist, die starken und macht 
vollen Männer, auf denen der Erfolg unserer geschäft 
lichen Unternehmungen unfehlbar ruht, so viel als mög 
lich ungehindert lassen“, wurden als respektvolle Verbeu 
gung vor den Konsorten des „Northern Securities Co.“- 
Geschäftes betrachtet. Deutlicher aber als diese Erwägungen 
sprachen nach der Meinung der interessierten Gruppen die 
Ausführungen, die der Präsident in seiner Botschaft Ende 
1901 dem „zwischenstaatlichen Handelsgesetze“ widmete, 
auf dessen Boden der Einspruch des Gouverneurs von 
Minnesota stand. Bei der überragenden Bedeutung des 
Vorganges, dessen weitere Entwicklung und dessen Ab 
schluß maßgebend sein wird für eine der wichtigsten prin 
zipiellen Fragen des Landes, möchte ich an den wesent 
lichsten Inhalt der damaligen Rooseveltschen Ausführungen 
erinnern: Im Jahre 1887 sei ein Gesetz angenommen worden, 
das den Verkehr der Eisenbahnen in den verschiedenen 
Staaten regeln sollte, und das unter dem Namen „zwischen
	        
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