Full text: error

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ist von da aus nicht zu erfassen. Diese Steigerung des 
Lohnanteils von 5,3%, auf 8°%,, die nicht auf der Ver- 
änderung der Arbeitszeit beruht, da sie unter der Herr- 
schaft desselben, nämlich des Zweischichtensystems, zu beob- 
achten ist, dürfte auf die gänzlich veränderten Lohnver- 
hältnisse der Nachkriegszeit zurückzuführen sein. Kinmal 
hat hier, wie bereits erwähnt (siehe S. 55), die besondere 
Gestaltung der Lebenshaltungskosten, die vor dem Kriege 
dank der außerordentlich günstigen landwirtschaftlichen 
Verhältnisse in dieser Gegend sehr niedrig waren, die Not- 
wendigkeit einer Erhöhung der Lohnsätze bedingt; ferner 
ist die Abnahme der Spanne zwischen den Löhnen für un- 
gelernte und gelernte bzw. angelernte Arbeiter in Rechnung 
zu stellen. Außerdem wurde anläßlich der Untersuchung 
der Statistik über die Hochofenbelegschaft bereits klar- 
gelegt, daß deren Zusammensetzung sich ebenfalls zum Teil 
verändert hatte, z. B. dadurch, daß infolge Einbeziehung 
neuer Betriebsaufgaben neue Arbeitergruppen in die Be- 
legschaft aufgenommen wurden, oder dadurch, daß in- 
folge weiterer Mechanisierung des Produktionsvollzuges 
oder organisatorischer Umgestaltung der Arbeitergruppen 
Veränderungen in der Stärke der einzelnen Gruppen selbst 
eintraten. Aus all diesen Gründen wird die Erhöhung des 
Lohnanteils gegenüber der Friedenszeit erklärlich und 
könnte im einzelnen auch genauer berechnet werden, was 
jedoch über den Rahmen unseres Themas hinausführen würde. 
Wenn es also wohl angängig erscheint, den Lohnauf- 
wand in der Vorkriegszeit zu dem in der Nachkriegszeit 
in Vergleich zu setzen, nachdem die Währungsstabilisierung 
wieder relativ feste Lohnsätze mit sich gebracht hatte, 
wird es jedoch unmöglich, diese Aufgabe in gleicher Weise 
für die Jahre 1913 und 1923 durchzuführen, um dadurch die 
wirtschaftlichen Auswirkungen des Achtstundentages gegen- 
über dem Zwölfstundentage klarzulegen; diese beiden Jahre 
waren aber für die besprochenen Erhebungen auf dem
	        
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