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ist von da aus nicht zu erfassen. Diese Steigerung des
Lohnanteils von 5,3%, auf 8°%,, die nicht auf der Ver-
änderung der Arbeitszeit beruht, da sie unter der Herr-
schaft desselben, nämlich des Zweischichtensystems, zu beob-
achten ist, dürfte auf die gänzlich veränderten Lohnver-
hältnisse der Nachkriegszeit zurückzuführen sein. Kinmal
hat hier, wie bereits erwähnt (siehe S. 55), die besondere
Gestaltung der Lebenshaltungskosten, die vor dem Kriege
dank der außerordentlich günstigen landwirtschaftlichen
Verhältnisse in dieser Gegend sehr niedrig waren, die Not-
wendigkeit einer Erhöhung der Lohnsätze bedingt; ferner
ist die Abnahme der Spanne zwischen den Löhnen für un-
gelernte und gelernte bzw. angelernte Arbeiter in Rechnung
zu stellen. Außerdem wurde anläßlich der Untersuchung
der Statistik über die Hochofenbelegschaft bereits klar-
gelegt, daß deren Zusammensetzung sich ebenfalls zum Teil
verändert hatte, z. B. dadurch, daß infolge Einbeziehung
neuer Betriebsaufgaben neue Arbeitergruppen in die Be-
legschaft aufgenommen wurden, oder dadurch, daß in-
folge weiterer Mechanisierung des Produktionsvollzuges
oder organisatorischer Umgestaltung der Arbeitergruppen
Veränderungen in der Stärke der einzelnen Gruppen selbst
eintraten. Aus all diesen Gründen wird die Erhöhung des
Lohnanteils gegenüber der Friedenszeit erklärlich und
könnte im einzelnen auch genauer berechnet werden, was
jedoch über den Rahmen unseres Themas hinausführen würde.
Wenn es also wohl angängig erscheint, den Lohnauf-
wand in der Vorkriegszeit zu dem in der Nachkriegszeit
in Vergleich zu setzen, nachdem die Währungsstabilisierung
wieder relativ feste Lohnsätze mit sich gebracht hatte,
wird es jedoch unmöglich, diese Aufgabe in gleicher Weise
für die Jahre 1913 und 1923 durchzuführen, um dadurch die
wirtschaftlichen Auswirkungen des Achtstundentages gegen-
über dem Zwölfstundentage klarzulegen; diese beiden Jahre
waren aber für die besprochenen Erhebungen auf dem